<216>Jede Angelegenheit des Staates ward unmittelbar vor die Augen des Königs gebracht; einsam in seinem Kabinette faßte er den Entschluß und erteilte auf alles und jedes seinen eignen selbständigen Bescheid. Die Kabinettsräte dienten dazu, diese Dinge dem Könige vorzulegen und seinen Willen zu vernehmen; die Minister hatten nur das Geschäft der Ausführung, je nach der besonderen Abteilung der Staatsverwaltung, welcher sie vorstanden. Friedrich ward dabei von dem Gefühle seiner persönlichen Überlegenheit geleitet; aber er hatte den ernstlichen Willen, einzig und allein nur für das Wohl seines Volkes zu sorgen. Keinem, auch dem Geringsten nicht, war es versagt, sich vertrauungsvoll an den Vater des Vaterlandes zu wenden; keiner, falls nicht etwa ganz Verkehrtes vorgebracht wurde, hatte eine Mißachtung des Gesuches zu befürchten. Friedrich betrachtete den Staat als eine künstlich zusammengesetzte Maschine, in der jeder an der Stelle, auf die ihn das Schicksal geführt, für das Wohl des Ganzen zu sorgen habe; in seiner Hand sah er die Fäden