<480>lassen, das nötige Wasser genommen sei. Graf Schmettau klagte endlich den Säumigen aus, und die Mühle wurde auf gerichtlichem Wege verkauft. Der Müller führte nun vielfache Beschwerde, wurde aber stets, weil seine Klage, den besonderen Verhältnissen gemäß, ganz unstatthaft sei, abgewiesen. Er wandte sich nunmehr zu wiederholten Malen unmittelbar an den König, bis dieser die Sache durch einen Offizier untersuchen ließ, den er für unparteiisch hielt, der aber, die Verhältnisse nicht eben genau untersuchend, die Angelegenheit als zu Gunsten des Müllers darstellte. Es erfolgten noch weitere gerichtliche Untersuchungen, die indes wiederum bei dem bisherigen Urteil stehen blieben. Friedrich, eingenommen durch den Bericht jenes Offiziers und unwillig, daß dem Armen sein Recht so lange vorenthalten bleibe, übergab endlich die Sache dem Kammergericht zu Berlin, mit dem Befehl, den Prozeß schleunig zu beenden. Doch auch das Kammergericht fand nur, daß das Urteil zu bestätigen sei. Nun glaubte Friedrich, daß man nur den Adligen zugunsten Recht gesprochen habe und daß man die vermeinte Unabhängigkeit der richterlichen Würde auch gegen ihn zu behaupten suche; er beschloß, gewaltig durchzugreifen und ein Beispiel der Warnung für gewissenlose Richter aufzustellen. Es war im Dezember 1779. Der Großkanzler von Fürst und drei Räte des Kammergerichts erhielten Befehl, vor ihm zu erscheinen. Sie fanden ihn in seinem Zimmer, am Chiragra leidend. Hier hielt er ihnen mit heftigen Worten ihr Benehmen vor, so wie es ihm erschienen war.