8.
Des Fürsten Liebden müssen dabei am meisten darauf bedacht sein, sich durch kleine Avantages über feindliche Partien, es mögen nun Husaren oder Tolpatschen sein, einige Vortheile zu verschaffen, folglich durch viele kleine Vortheile Dero Armee in Respect zu halten suchen, wie denn aus vielen kleinen Avantages zuletzt grosse Vortheile erwachsen.
9.
Was die Husaren-Partien und dergleichen angehet, welche des Fürsten Liebden ordonniren werden, da können Dieselben sich des General-Lieutenants Prinzen Dieterich mit gebrauchen. Es müssen aber niemals Husaren-Partien ausgeschicket werden, wo nicht ein starker Rückhalt dahinter bleibet, es sei von Dragonern oder Infanterie.
10.
Wenn die feindlichen Truppen etwa durch falsche Manœuvres von ihrer Generalität des Fürsten Liebden einige Gelegenheit geben sollten etwas mit Avantage über sie zu entrepreniren, es sei solches gegen die Arrieregarde, gegen Detachements, oder gegen was es sonsten wolle, so haben des Fürsten Liebden in diesen Stücken freie Hände und Plein-pouvoir, ohne bei Seiner Königlichen Majestät zuvor anzufragen, alles dasjenige zu thun, was Sie darunter für diensam finden werden.
11.
Weil des Fürsten Liebden mit vielen feindlichen legeren Truppen zu thun haben, welche nichts mehr suchen, als eine Armee zu incommodiren und zu beunruhigen, so müssen des Fürsten Liebden