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APPENDICE.609-a

I. Ordre an meine Generale dieser Armee, wie sie sich im Fall zu verhalten haben, wenn ich sollte todtgeschossen werden.

Sollte die Bataille gegen Russen gewonnen werden, wie wir es alle hoffen, so muss der Feind mit aller Vigueur verfolget werden : alle Freibataillons mit einem Preussischen Grenadier-Bataillon und Kreytzen nebst Malachowski Husaren erstlich geschicket nach Driesen, um sie auszunistelen; darnach muss dieses Corps in Polen herein, um die Polen soviel mehr gegen die Russen zu animiren, und sich also der Weichsel nähern. Der General Dohna, mit seinem Corps und zwei Bataillons Pioniers und Burgsdorff, marschiret sogleich gegen Königsberg und Soldin, jaget die Russen aus Pommern und wendet sich über Stettin gegen die Schweden. Das Corps, was ich bei mir gehabt habe, nebst den zwei Cuirassier-Regimentern von meinem Bruder Heinrich, Kurssel und Bülow, marschiren sogleich wieder von Cüstrin nach Frankfurt, und so in die Lausitz, um dem Loudon Einhalt zu thun. Auf vier Wochen Mehl konnen sie aus Berlin auf dem Neuen Graben nachkriegen, und muss dieses Corps erstlich die Mark decken und nach den Umständen entweder zum Markgrafen oder Prinz Heinrich stossen. Es muss gleich nach meinem Tode die Armee in meines Neveu's Eid genommen werden, und da mein Bruder Heinrich Vormund desselben mit einer unbeschränkten Autorité ist, so muss die ganze Armee seine Befehle so respectiren, als die von dem regierenden Herrn.609-b Ich will, dass nach meinem Tode keine <534>Umstände mit mir gemacht werden; man soll mich nicht öffnen, sondern stille nach Sans-Souci bringen und in meinem Garten begraben lassen.610-a Dieses ist mein letzter Wille und hoffe, dass alle meine Generale und die Armee solchem stricte nachleben werden.

Im Lager bei Cüstrin, den 22. August 1758.

Friderich.

NB. Sollte die Bataille verloren gehen, so muss sich die Armee hinter Cüstrin setzen, von allen anderen Armeen Succurs an sich ziehen, und je eher je lieber dem Feind von Frischem wieder auf den Hals gehen.

Fch.

II. Ordre an den General-Lieutenant Grafen zu Dohna.610-b

Auf den Todesfall Sr. Majestät sollet Ihr die Armee sogleich, ohne weitere Ordre, Höchst Dero Neveu dem Prinzen von Preussen huldigen und schwören lassen, als meinem Nachfolger zur Krone und zur Regierung, sobald Ihr nur die gesicherte Nachricht von meinem Tode erhalten haben werdet.

Breslau, den 20. März 1759.


609-a Voyez ci-dessus, p. 207.

609-b Voyez t. IV, p. 295 et 296, et ci-dessus, p. 206.

610-a Voyez t. VI, p. 243 et 244.

610-b Cet ordre est copié sur l'original que feu M. de Boyen, ministre de la guerre, nous a communiqué le 24 mars 1842. Quant au comte de Dohna, voyez t. IV, p. 228, 229, 248-250, et t. V, p. 14 et 15.