<218>derjenigen Generalunterstabespersonen, so zu Ew. Liebden Corps der Armee nöthig sein, erwarte Deroselben Vorschläge, was vor Leute Dieselbe am liebsten dazu haben wollen. Was übrigens Meine hiesige Umstände betrifft, so ziehe Ich Mich nach der Neisse zu; der Generalfeldmarschall Schwerin aber muss Meine Ordres, ob Ich ihm schon solche durch sichere Leute zugesandt, nicht erhalten haben, da er Ratibor und Troppau noch nicht verlassen hat, welches doch hoffentlich, da ihm deshalb ganz positive reiterirte Ordre geschicket, nächstens geschehen soll. Der Ich stets mit besonderer Estime verbleibe Ew. Liebden freundwilliger Vetter

Friderich.

Nach der Ausfertigung im Herzogl. Archiv zu Zerbst.


328. AN DEN ETATSMINISTER VON PODEWILS IN BERLIN.1

Ottmachau, 29. März 1741.

Mein lieber Geheimer Etatsminister von Podewils. Da der zeitige Commandant von Neisse, der Obriste Baron v. Roth, seithero einige hier herum wohnende von Adel, welche sich gegen Mich und die Meinigen nicht ganz übelgesinnet erweisen wollen, auf die gewaltsamste Art von ihren Gütern aufheben und zum Theil durch Schnapphahne, theils mit Zuziehung ihrer eignen Bedienten und Bauern an Händen und Füssen gebunden nach Neisse zum gefänglichen Arrest schleppen, andern aber, so nicht zu Hause gefunden worden, die Häuser durch dergleichen Schnapphahne plündern lassen, danebst durch eigenmächtige und in gar ohnanständigen Terminis abgefasste Ausschreiben die auf dem Lande wohnende Unterthanen soviel an ihm gewesen gegen die Meinigen aufgewiegelt und selbigen unter den härtesten Bedrohungen alle Lieferungen an Meine Truppen untersaget; in alles dieses aber der Cardinal v. Sinzendorff, Meinen sichern Nachrichten zu Folge, mit entriret, auch danebst seinen Unterthanen verboten, an die Meinigen nichts zu liefern, hingegen solchen befehliget, ihren Vorrath nach Neisse zu liefern, auch zum Schanzen und Arbeiten dahin zu gehen des vielen Tramirens durch Correspondance gegen Mich anjetzo zu geschweigen: so habe Ich Mich endlich genöthiget gesehen, Mich der Person ermeldeten Cardinals zu versichern und selbigen von dem bisherigen Orte seines Aufenthalts, Freiwalde, anhero auf das hier belegene, ihm zuständige Schloss bringen zu lassen. Wobei demselben doch nicht der allergeringste Affront widerfahren, vielmehr solcher seinem Character und Geburt nach mit aller Considération und Politesse tractiret worden, auch ihm ferner dergestalt begegnet werden soll. Ich Meines Ortes habe hierbei keine andere Absicht als nur allein dessen beständigen Tramirens gegen Mich überhoben



1 Vergl. Preussische Staatsschriften I, 298.