<294>erwarten werde.1 Da Ich auch vernommen, dass Ew. Liebden gerne sähen, wenn dem dortigen Kriegscommissario Schmidt das Praedicat eines Kriegsrathes beigeleget würde, so habe Ich solches gerne accordiret und, um Ew. Liebden Meine Gefälligkeit zu bezeigen, die in Abschrift anliegende Ordre ergehen lassen. Ich bin übrigens Ew. Liebden freundwilliger Vetter

Friderich.

Nach der Ausfertigung im Herzogl. Archiv zu Zerbst.


447. AN DEN ETATSMINISTER VON PODEWILS IN BRESLAU.

Lager bei Strehlen, 3. August 1741.

Mein lieber Geheimer Etatsminister v. Podewils. Ihr sollet den Capitän, welcher bei dem baierschen Gesandten Graf Törring ist, fragen, ob er keine Pleinpouvoirs2 mitgebracht habe. Ich bin etc.

F.

Nach der Ausfertigung.


448. AN DEN ETATSMINISTER VON PODEWILS IN BRESLLU.

Lager bei Strehlen, 3. August 1741.

Mein lieber Geheimer Etatsminister v. Podewils. Es thut Mir leid aus Eurem Schreiben vom 2. d. zu ersehen, dass die Estafette mit der chiffrirten Depesche an den v. Broich3 durch eine feindliche Partei aufgehoben worden. Ich hoffe aber, es werde alles dergestalt wohl chiffriret sein, dass der Feind davon keinen Gebrauch machen kann, wie es Mir dann auch lieb sein wird, wenn keine andere Sachen von Importance dabei gewesen, als welches Ihr Mir allenfalls nur frei melden sollet. Wegen der Sicherheit der Correspondance werde Ich sonsten die erforderliche Anstalten machen, und müsset Ihr nur in ein Paar Tagen nichts abgehen lassen, alsdann die obermeldete Partie hoffentlich nicht nur zurückgeschlagen sein wird, sondern Ich auch andere Veranstaltung machen werde.

Da sich auch besage Eures gestrigen Schreibens wieder eine neue Scene wegen der von Hyndford gemeldeten Ankunft des Robinson aufthun will, so habe Ich bereits diesen Morgen den verlangeten Passeport an den Generalmajor Prinzen Dieterich nach Grottkau gesandt, um solchen daselbst an den Generalmajor Lentulus zu geben. Ich bin etc.

F.

Nach der Ausfertigung.



1 Vergl. Droysen V, 1, 304.

2 Für die Allianzverhandlungen zwischen Preussen und Baiern.

3 Vergl. oben S. 288.