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513 AN DEN ETATSMINISTER VON PODEWILS IN BRESLAU.

Andrié berichtet, London 29. August: ... „Depuis hier au matin, que les dernières postes de France et de Flandre sont arrivées, le ministre du Grand-Duc, le secrétaire d'ambassade de la reine de Hongrie, avec le chargé des affaires de l'a rchi-duchesse de Bruxelles, et en général tous les partisans de la cour de Vienne, publient partout pour certain que Votre Majesté a conclu une alliance avec la France, et que le traité en a déjà été signé le 17 du juin“ . . .

Il doit tout rejeter sur la hauteur et l'inflexibilité de la cour de Vienne.

Fr.

Nach der eigenhändigen Aufzeichnung (praes 18, Sept.) am Rande des Berichts.


514. AN DEN GENERALLIEUTENANT VON DOSSOW IN WESEL.

Lager bei Neisse, 18. 1741.

Ich gebe Euch auf Euer Schreiben vom 11. d. in Antwort, dass Ihr gar keine französische Deserteurs, sie mögen zu Hause gehören, wosie wollen, engagiren, vielmehr solche arretiren sollet, denn Ich mit Frankreich ein Cartel wegen reciproquer Auslieferung geschlossen habe, welches nächstens publiciret wird. Dass Ihr wegen der Euch anvertrauten Festung Eure Praecautiones nehmet, ist Mir heb, und sollet Ihr ferner vor deren Sicherheit in allen Stücken sorgen, dass auf solche nichts tentiret werden könne, noch es derselben am benöthigten fehle. Die von Euch unterm 6. eingesandte Nachrichten habe Ich erhalten, und müsset Ihr bei den jetzigen Umständen keinen Posttag verabsäumen, um Mir von allen dortigen und benachbarten Landen zuverlässige Nachrichten zu ertheilen. Ich reposire Mich auf Eure Treue, Dextérité und Erfahrung.

Friderich.

Nach Abschrift der Cabinetskanzlei.


515. AN DEN GENERALLIEUTENANT VON DOSSOW IN WESEL.

Lager bei Neisse, 18. September 1741.

Ich habe aus Eurem Schreiben ersehen, was Ihr wegen des Begehrens des zu Duisburg angekommenen französischen Commissarii anfragen wollen. Ihr werdet Euch erinnern, was Ich Euch überhaupt schon befohlen habe; dahero gedachtem Commissario zu gestatten, das Magazinkorn vor die Armée abzumahlen, sondern ihm auch die Fuhren vor baare Bezahlung zu gestatten. Wann es auch den französischen Truppen an Mehl gebräche, und selbige solches aus den dortigen