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611. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.1

Berlin, 4. December 1741.

In denen mit voriger Post anhero gekommenen luycker und kölnischen Zeitungen habe Ich ersehen, dass man sich dort die Mühe gegeben, wegen der bekannten Sachen, die Schleusen und Wasserwerke betreffend, welche die geldrische Staaten ohnweit des Clevischen anlegen, mich bei dem Publico odiös zu machen, da der erstere von einer heftigen Declaration Meldung thut, welche Ich der Republik Holland dahin thun lassen, dass, woferne sie gedachte Schleusen nicht sofort demoliren würden, Ich Mich von allen mit den Holländern habenden Engagements lossagte, der andere aber etwas modester schreibet, doçh wünschet, dass sich bald Médiateurs finden möchten, um zu verhindern, dass aus dieser kleinen Sache nicht eine weitaussehende grosse Affaire entstehen möge. Ich finde demnach nöthig, dass sowohl Räsfeld, als Rohd dahin instruiret werde, die Besorgung zu thun, damit dieser offenbaren Unwahrheit offentlich widersprochen werde. Wie denn auch der nach Holland destinirte v. Podewils2 in seiner Instruction mit haben soll, Acht zu geben, damit nichts in denen holländischen Zeitungen gesetzet werde, welches Mir oder meiner Sache praejudicirlich sei oder bei dem Publico odiös machen könne.

Friderich.

Nach Abschrift der Cabinetskanzlei.


612. AN DEN GENERAL DER INFANTERIE, ERBPRINZ VON ANHALT-DESSAU, IN JUNGBUNZLAU.

Berlin, 5. December 1741.

Durchlauchtiger Fürst, freundlich lieber Vetter. Ew. Liebden Schreiben v. 30. d. habe sogleich erhalten und bedaure ich gar sehr, daraus zu ersehen, dass der Obristlieutenant Loë Baireuthischen Regiments verstorben, an welchem gewiss einen recht tüchtigen Officier verloren habe.

Da nach der von Ew. Liebden eingezogenen Nachricht der Feind im Begriff gestanden haben soll, gerade gegen die Alliirten zu marschiren und es annoch zu einer Bataille kommen zu lassen, so haben Ew. Liebden deshalb sehr wohl auf der Hut zu sein, und alles dergestalt zu disponiren, damit, wenn es zu einer Action kommet und solche vor die Alliirten unglücklich ausfiele, Ew. Liebden alsdann mit Dero Corps allenfalls nach Schlesien repliiren können. Sollte aber solche Action vor der Alliirten Armee glücklich ablaufen, so können Dieselbe aldann mit Dero Truppen bis an die mährischen Grenzen mit voran rücken, jedoch dass Deroselben die schlesischen Grenzen allemal zur



1 Vergl. Preussische Staatsschriften I, 318 ff.

2 Vergl. Nr. 600.