<VII>

Enger mit den Geschicken des Herrscherhauses und des Staates verwachsen als die Akademieen anderer Staaten, hat die Akademie von Berlin König Friedrich II, der nicht nur ihr Protector, der ihr Mitarbeiter war, besonders nahe gestanden. Es war seine Vorschrift, dass die von ihm neugegründete philosophische Classe neben der Forderung der Metaphysik, der Moral und des natürlichen Rechts sich der Pflege der Geschichte zu unterziehen habe. Friedrich fand, dass die deutschen Historiker sich in schwerfällige Gelehrsamkeit verirrten, dass sie Unwesentliches von Wesentlichem nicht gebührend unterschieden, dass ihre Kritik unausreichend, ihre Erzählung zu breit sei, und dass ihr Urtheil die Ursachen der Ereignisse nicht aufzudecken wisse. Diesen seinen Gesichtspunkten Anerkennung zu schaffen, liess er sein erstes historisches Werk, die „Mémoires pour servir à l'histoire de Brandebourg“ in der Akademie lesen. Seine Anregung und sein Vorbild blieben nicht ohne Wirkung; sie haben der deutschen Geschichtsforschung und Geschichtsschreibung einen höheren Standpunkt zu ersteigen geholfen.

Als der Akademie vor nunmehr fast vierzig Jahren (am 5. October 1840) der Auftrag zu Theil wurde, die Schriften König Friedrichs vollständig zusammeln und nach den authentischen Texten zu publiciren, fand sie in dieser Aufgabe, die sie aus eigenem Antriebe ergriffen haben würde, „wenn ihr Quellen und Mittel zu Gebote gestanden hätten (24. Januar 1841)“ , willkommenen Anlass, einen Theil ihrer Schuld dem Fürsten, dem sie ihre Bedeutung verdankte, abzutragen.