<XIV>zwischen Cabinetsverfügungen und Ministerialerlassen hatten die Gesandten nach Weisung des Königs vom 16. Juni 1741 den ersteren zu gehorchen.

Für unsere Sammlung genügte es in der Regel, die schriftlichen oder die durch das Organ des Cabinetssecretärs übermittelten Weisungen des Königs fur die Bescheidung der Gesandtenaufzunehmen. Nur da, wo die Resolutionen des Königs in ihrer Kürze nicht ausreichend verständlich waren, haben die auf Grund derselben im Ministerium entworfenen Erlasse neben den ersteren Platz gefunden. Weiter aber sind von diesen im Ministerium ausgearbeiteten Erlassen die nicht zahlreichen aufgenommen, deren Concepte ausnahmsweise dem Könige vor der Ausfertigung vorgelegen haben und von ihm revidirt worden sind. Auf persônlichen Vortrag der Minister ertheilte mündliche Weisungen des Königs, welche im Ministerium entworfenen, vom Könige vollzogenen Erlassen zu Grunde liegen, sind nur dann nachweisbar, wenn sich der Minister in schriftlicher Verfügung an den concipirenden Rath auf mündlich gegebene Befehle des Königs bezieht, oder auf Worte des Königs, die aufzunehmen seien. Beschäftigt sich aber die Conferenz der Minister mit Feststellung der Bescheidung auf eingegangene Berichte, lässt der eine Minister dem anderen über die Gesichtspunkte der Bescheidung ein schriftliches Votum zugehen, so ist evident, dass der König hier dem Ministerium die Initiative, den Vorschlag der Bescheidung überlassen hat. Die aus dem Cabinet an die Gesandten ergehenden Weisungen sind lediglich vom Könige gezeichnet. Die im Ministerium entworfenen Weisungen tragen ausser der Unterschrift des Königs die eines oder mehrerer Minister. Diesen unterschiedenen Ursprung kenntlich zu machen, geben wir im Text die jedesmalige Unterschrift oder ergänzen dieselbe, wo solche in Concepten oder Abschriften nicht vermerkt ist.

Bei dem Regierungsantritt des Königs waren Adrian Bernhard von Borcke, Heinrich von Podewils und Heinrich von Thulemeier Minister des Departements der auswärtigen Angelegenheiten und Cabinetsminister. Thulemeier starb schon am 4. August 1740; am 7. Februar 1741 trat der bisher in Wien bevollmächtigte Minister Caspar Wilhelm von Borcke an seine Stelle. Wenige Monate darauf, am