368. ACTUM IM HAUPTQUARTIER DES LAGERS BEI MOLLWITZ.

7. Mai 1741.

Se. Königl. Majestät liessen nach der an den Königl. grossbritannischen Gesandten Mylord Hyndford den 7. hujus in dem Lager bei Mollwitz in Höchstderoselben Schlafgezelt gegebenen Audienz den churbraunschweigischen Abgesandten Herrn von Schwicheldt herein rufen und sagten demselben, wie Sie zwar von demselben die stärkesten Freundschaftsversicherungen von der Aufrichtigkeit Sr. Königl. Majestät in Grossbritannien Intention und Vorsatz, in der schlesischen Affaire vor Se. Königl. Majestät ein avantageuses Accommodement mit dem wienerischen Hofe zu moyenniren, empfangen: es hätte aber die Anrede des Königs in Grossbritannien an sein Parlament und das Betragender englischen Ministrorum in dem Haag, zu Dresden und zu Petersburg, die Oel ins Feuer gössen, überall die obgedachte Höfe wider Se. Königl. Majestät in den Harnisch brächten und zu einem Concert wider Dieselbe disponiret, Sr. Königl. Majestät nicht anders als den gegründeten Argwohn und Verdacht beibringen müssen, dass man von Seiten des englischen Hofes nichts weniger als aufrichtig mit Höchstderoselben zu Werke ginge, sondern dass sich diese zweideutige Conduite einander dergestaltcontradicirte, und eine so wahrscheinliche Duplicität daraus hervorblickte, dass Se. Königl. Majestät solches gedachtem churbraunschweigischen Gesandten nicht verbergen könnten.

Letzterer antwortete darauf, dass ihm die Instructiones der englischen Ministrorum an obgemeldeten Höfen nicht bekannt wären, er könnte abersich nimmer vorstellen, dass der König, sein Herr, hierunter <242>Se. Königl. Majestät von Preussen hintergehe, sondern vielmehr aufrichtig an einem avantageusen Accommodement zwischen Höchstderoselben und dem wienerischen Hofe arbeiten liesse, in der Hoffnung, dass man préalablement auch die Convenienz des churbraunschweigischen Hofes versprochenermassen bei dieser Gelegenheit zu befördern suchen würde.

Worauf Se. Königl. Majestät replicirte, dass, dafern der König von Engelland Ihm Niederschlesien nebst der Stadt Breslau durch Ihre gute Officia verschaffen würde, Se. Königl. Majestät in alle die von dem hannöverischen Gesandten Herrn von Schwicheldt verlangte Desideria entriren wollte, mit der Condition, dass vor die Sicherheit einer freien Passage zu der Communication Ihrer Provinzen durch das Hildesheimische, es sei auf Märschen Dero Truppenoder sonsten, das benöthigte mitausbedungen und festgesetzet werden müsste. Desgleichen, dass wenn Se. Königl. Majestät durch die gute Officia des englischen und churbraunschweigischen Hofes nicht ganz Niederschlesien, inclusive Breslau, erhalten sollte, sodann nach Proportion, so viel als Se. Königl. Majestät fahren lassen müsste, von den churbraunschweigischen Postulatis gleichfalls abgehen und rabattiret werden müsste.

Wovon der Herr von Schwicheldt die Billigkeit zugestand, und darüber unverzüglich nach Hannover zu referiren versprach.

Nach der Aufzeichnung von Podewils.