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5943. AN DEN ETATSMINISTER GRAF FINCKENSTEIN IN BERLIN.

Potsdam, 1. Juli 1753.

Es haben Se. Königl. Majestät mir befohlen, an Ew. Excellenz sofort zu melden, wie an Mylord Maréchal d'Écosse auf seine mit gestriger Post eingelaufene Dépêche vom 22. voriges fordersamst sehr wohl chiffriret geantwortet werden sollte, dass so viel das Accommodement mit Engelland wegen der Prisen1 anbetreffe, des Königs Majestät an Frankreich verschiedene Expedientia dazu vorschlagen könnten, wenn Frankreich solche dem englischen Minislerio proponiren lassen wollte, nämlich

1° Dass wenn Frankreich Sr. Königl. Majestät die Garantie thun wollte, dass die Engelländer Höchstderoselben Unterthanen wegen des Verlustes, so sie durch die Prises wirklich gehabt und wie solcher evaluiret worden, réellement bonificiren wollten, alsdenn Se. Königl. Majestät sogleich den Arrest auf den Rest der schlesischen Schulden heben und solche bezahlen wollten.

Die zweite Partie wäre diese, dass Frankreich nebst noch einer Puissance, es sei Holland, Dänemark oder Spanien, die Arbitrage von dieser Sache übernähme und die Engelländer consentirten, dass das geschehen sollte, was diese Arbitres decidiren wurden; als wovon Se. Königl. Majestät auch zufrieden wären.

Das Dritte sei, wenn die Engelländer unter der Hand Sr. Königl. Majestät Kaufleute contentiren wollten, so wollten Se. Königl. Majestät ersteren den Rest der schlesischen Schuld öffentlich bezahlen.

Es sollte also Mylord Maréchal sich darüber mit dem Marquis de Saint-Contest deutlich und klar expliciren und ihm dabei sagen, wie Se. Königl. Majestät wünscheten, dass sein Hof den Duc de Mirepoix darauf umständlich instruirete und solchen mit Fermeté gegen das englische Ministère davon zu sprechen aufgäbe.

Welchem allen Mylord Maréchal an Saint-Contest noch beifügen solle, dass man wohl nie einen schlechteren Prätext gefunden noch gesehen habe, als um einer solchen Ursache halber Krieg anfangen zu wollen. Das Recht sei offenbar von Seiten Sr. Königl. Majestät; dass man aber um einen Posten von 150,000 Reichsthalern, so den Königlichen Unter-



1 Vergl. Bd. IX, 386. 423. 440. 450.