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3) Könnten Se. Königl. Majestät den Einhalt des zweiten Articuls nicht so schlechterdings approbiren, noch gestatten, dass darin Dero Unterthanen wegen ihrer noch in Händen habenden und noch nicht producirten Steuerscheine auf ein namentliches Quantum reduciret werden, weil deren noch verschiedene sein könnten, die theils wegen der weiten Entfernung, theils wegen anderer Hinderungen ihre Steuerscheine bisher noch nicht produciren können. Vielmehr sei billig, eine Zeit von zwei à drei Monaten zu setzen, damit man eine exakte Recherche deshalb anstellen, alles in eine richtige Summe bringen und alsdenn ein ordentliches Liquidum setzen könne. Dieses sei um so nöthiger, wenn man sonst aufrichtig in der Sache gehen und allen sonst künftig zu besorgenden Chicanen und Disputen vorbeugen wolle. Die Besorgniss, dass währenden Termines noch mehrere Steuerscheine zugekaufet werden könnten, wollte nichts releviren, und wären allenfalls Mittel zu finden, solchem vorzubeugen, nicht zu gedenken, dass wohl jedermann Bedenken haben würde, sein Geld deshalb so anzulegen, dass er solches allererst nachher in langen Terminen wieder erhalten sollte.

Was die Geldsorten anlangete, in welchen den Königlichen Unterthanen sowohl Capital als Interessen bezahlet würden, da müsste denenselben kein anderes Geld noch Münzsorten aufgedrungen werden als dasjenige, so in jedem Steuerscheine enthalten, oder auch wie ehemals die Steuer zu Leipzig oder Dresden zur Zeit der ausgestelleten Steuerscheine bezahlet habe; allenfalls müsste die Zahlung in Friedrichsd'or oder in wichtigen guten Louisd'or geschehen.

Welches alles und was sonsten zur Sicherheit und Avantage derer Königlichen Unterthanen nöthig oder diensam sein könne, Ew. Excellenz nebst des Herrn Grafen von Finckenstein Excellenz reiflich erwägen und bestens besorgen möchten.

Welches denn hierdurch au pied de la lettre und wie Se. Königl. Majestät solches befohlen haben, hierdurch schuldigst melde. Im übrigen lege auf allen Fall, und wann etwa der Herr von Maitzahn in dem Duplicat etwas beizulegen vergessen hätte, dessen Relation an des Königs Majestät und Projet de convention hierbei, welches jedoch nach Ew. Excellenz Gefälligkeit mir hiernächst zurück erbitte.

Eichel.

Nach der Aasfertigung.


6064. AU CONSEILLER PRIVÉ DE GUERRE DE KLINGGRÆFFEN A VIENNE.

Potsdam, 9 octobre 1753.

Le rapport que vous m'avez fait du 29 du mois dernier, m'a été fidèlement rendu, tout comme celui du 28, avec la liste de la nouvelle dislocation des troupes autrichiennes, dont je vous sais infiniment gré, me remettant, au surplus, quant aux affaires publiques, sur ce que la dépêche ordinaire du département vous en marquera.