<171>zeiten, und wie Wartegelder, geben, auch wenn es zu einer Ruptur kommen sollte, alsdenn noch solche auf ein proportionirtes vermehren wollte, vorjetzo aber darunter noch nichts thun könne, sondern erst die Convocation eines neuen Parlements in Engelland abwarten müsste, um von solchem alsdenn die Einwilligung zu solchen Subsides zuwege zu bringen; inzwischen man sich den Winter hindurch über eine Convention hiernach verstehen könne; inzwischen es dem König von Engelland lieb sein werde, wenn Russland, dieses Anstandes ohnerachtet, seine Truppen nach und nach und ohnvermerket nach Livland defiliren lassen werde, damit um die Zeit, wenn im Frühjahr die Convention geschlossen werden würde, selbige in Livland versammelt wären.

Wie nun Russland diese Antwort aufnehmen, und ob es sich mit dem geringen Subside contentiren würde, stehet noch zu erwarten. Inzwischen ist zu glauben, dass man den kommenden Winter über diese Sache negotiiren, selbige aber nicht eher als etwa im Junio künftigen Jahres zu Stande bringen werde, wenn der König von Engelland nach Hannover gekommen sein wird.

Was vor Truppen nach Livland und Esthland destiniret worden, solches könnet Ihr aus dem beikommenden Extraits einer Dislocationsliste derer Winterquartiere vor dieses Jahr erfahren, welche Mir von guter Hand communiciret worden.1 Die Stärke eines Regiments Ca- vallerie wird gemeiniglich auf 1000 Köpfe und ein Regiment Infanterie zwar zu 3 Bataillon, jedes à 600 Mann, gerechnet, so aber selten mehr als 400 ausmachen.

Sonst werde Ich Euch die Zelter und Feldéquipages vor zwei derer dortigen Garnisonregimenter zusenden lassen, welche Ihr, wenn sie dort ankommen werden, hinlegen und wohl verwahren lassen sollet, ohne jemanden, auch selbst denen Officiers derer Regimenter, vor welche solche destiniret seind, das geringste davon zu sagen.

Bei den Nachrichten, so man haben will, als ob in Eurer dortigen Nachbarschaft sich die Truppen mehr und mehr verstärken sollten, ist es nothwendig, dass Ihr die Précaution nehmet, damit Fremden nicht erlaubet sei, in die Forteresses von Memel und Pillau ganz frei aus und ein zu gehen und alles nach Gefallen zu besehen. In der Stadt Memel kann solches Aus- und Eingehen nicht wohl verhindert werden; was die Forteresses aber von Memel, Pillau und Friderichsburg angehet, da müsset Ihr verbieten, dass niemanden als der Garnison erlaubet werde, darin ein- und auszugehen noch etwas davon zu besehen. Welches Ihr dann zu besorgen, und übrigens allen Eclat dabei, so viel möglich, zu menagiren habet.

Friderich.

Nach dem Concept.



1 Vergl. S. 161.