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6390. AN DEN KRIEGSRATH CÖPER IN POTSDAM.

[Potsdam], 10. Juli [1754].

Weilen ich ganz ohnumgänglich eine Abschrift von denen einliegenden Piècen nöthig habe, da des Königs Majestät solche Allerhöchstselbst jemandem,1 jedoch nur allein ad statum legendi, communiciren wollen, sonder dass derselbe wissen noch muthmaassen solle, woher solche kommen könne, so muss des Herrn Kriegesrath Cöper Hochedelgeboren ersuchen, von der von Numero A2 sich selbst zu bemühen, jedoch ohne in der Abschrift das A darüber zu setzen. Die Numero C3 und besonders die dritte Pièce4 wird allenfalls der Herr Geh. Secrétaire Laspeyres abschreiben können.5

Eichel.

Promemoria
für Se. Excellenz den Römisch-Kaiserlich-Königlichen ausserordentlichen Botschafter Grafen von Esterhazy.

Moskwa, 23. Marth 1754 [st. v.].

Ihro Excellenz der Herr Botschafter werden bereits ohnfehlbar von dem Vorwurf derjenigen Conferenz, die am 12. December a. p. zwischen dem Russisch-Kaiserlichen ausserordentlichen Botschafter, des Herrn Grafen von Keyserlingk Excellenz, und Sr. Excellenz dem Römisch-Kaiserlich-Königlichen Hofkanzler Herrn Grafen von Kaunitz-Rittberg gehalten worden, wie auch von dem eigentlichen Inhalt der unter ihrer beiderseitigen Unterschrift ausgewechselten förmlichen Declarationes6 vollkommen au Fait gesetzt sein.

Ohngeachtet die gemeinschaftliche und natürliche Intérêts beider hohen Kaiserlichen Höfe nothwendig erfordern, alles dasjenige, was zur Störung des allgemeinen heilsamen Ruhestandes in Europa gereichen könnte, zu hintertreiben, das Hauptaugenmerk aber auch dahin zu richten, damit dem Könige in Preussen kein Vorschub gegeben werde, sich in Schwächung des einen oder des andern von denen gemeinschaftlichen Bundesgenossen noch mächtiger zu machen, so gereichet dennoch




1 Graf Podewils, der in diesen Tagen (bis 20. Juli) als Gast des Königs in Sanssouci weilte. Podewils sendet am 13. Juli „die mir gestern gütigst communicirte vier importante Piècen“ an Eichel zurück.

2 „Projet de Convention“ . Siehe 356.

3 „Promemoria“ , d. d. Moscou 21 mars 1754. Vergl. S. 350.

4 Das im Text folgende Promemoria für Esterhazy.

5 Durch ein zweites Billet an Cöper von gleichem Datum erbittet Eichel eine Abschrift des „Extracts einer Depesche des von Funcke, d. d. 9. April 1754“ (vergl. S. 346 Anm. 1).

6 D. d. 16. December 1753. vergl. S. 248 Anm. 1. Die Declaration enthält die Zusage der Kaiserin-Königin, dass im Falle eines preussischen Angriffes gegen Sachsen oder Hannover „sie es nicht bloss bei der bundesmässigen Hülfe bewenden zu lassen, sondern vielmehr einen solchen Beistand mit Macht und Nachdruck zu leisten gesonnen sei, wodurch unter kräftigster Mitwirkung der Kaiserin von Russland das entstehende Kriegesfeuer sofort bei seinem Ausbruch ersticket und der Ruhestand könne wieder hergesteilet werden.“