6002. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Potsdam, 17. August 1753.

Nachdem Se. Königl. Majestät heute Ew. Excellenz Bericht, betreffend die Dépêches wegen der englischen Differentien, welche M. de La Touche aus Frankreich bekommen, erhalten, so haben Dieselbe mir befohlen, Ew. Excellenz sogleich noch zu melden, wie Dieselbe Ew. Excellenz Selbst darüber sprechen würden, inzwischen nichts eher mit Bestand auf Dero Anfrage antworten könnten, bevor Dieselbe nicht Höchstderoselben einige Nachrichten gegeben haben würden, wie hoch sich die Summe der von denen Kaufleuten liquidirten Capital und Interessen belaufet. Welches also sofort gehorsamst melden sollen.

Uebrigens soll ich noch hinzufügen, dass, weil das englische Ministère verschiedentlich sich entfallen lassen, dass, da Se. Königl. Majestät einen Arrest auf die schlesischen Gelder geleget hätte, die Kron Engelland also nicht mehr an die vorhin gegebene Garantie über Sr. Königl. Majestät Possession von Schlesien gebunden wäre, Ew. Excellenz also ohnvergessen sein möchten, es bei Gelegenheit des bevorstehenden Vergleiches dahin einzulenken, dass der französische Hof das englische Ministère dahin vermöchte, damit nach beigelegter Differenz wegen der Seeprisen und nach bezahlten deren schlesischen Schulden durch die hinc inde auszuwechselnde Wechselbriefe, als welchen Vorschlag Se. Königl. Majestät Sich gefallen Hessen, auch die ehemals ertheilte englische Garantie über Schlesien von ihrer beständigen Valeur und Effect zu sein declariret werde.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.

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