6016. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Potsdam, 28. August 1753.

Auf allergnädigsten Befehl Sr. Königl. Majestät soll ich an Ew. Excellenz von Höchstderoselben wegen melden, wie Sie in sichere Erfahrung gekommen wäre, dass man im Reiche überall, und insonderheit die kleineren Reichsstände, eine genaue Attention auf dasjenige habe, was auf dem Reichstage zu Regensburg in der bewussten ostfriesländischen Sache vorfalle, und dass die Art, mit welcher Sr. Königl. Majestät und Dero Hauses Dignité daselbst souteniret werden würde, eine grosse Influence auf Sr. Königl. Majestät Credit und Ansehen bei ermeldeten Ständen haben würde, wenn nämlich dem hannöverschen Gesandten bei seinem heftigen Betragen61-1 stark oder faible begegnet werden würde.

Des Königs Majestät wollten dannenhero, dass Ew. Excellenz die Verfügung thun möchten, damit, wenn etwa eine hannöversche Gesandtschaft zu Regensburg oder auch die von anderen Ständen, welche Sr. Königl. Majestät in erwähnter ostfriesischer Sache entgegen, oder auch die von Oesterreich etwas heftig sprächen oder schrieben, alsdann denenselben von Dero dortigem Minister, dem von Pollman, auf gleiche Art begegnet und, wie Sr. Königl. Majestät eigene Expressiones hierunter gewesen, von der Leber weg gesprochen und entgegen bellen müsste ; wie dann überhaupt in dieser Sache die Dignität des Königlichen Hauses gegen diejenigen, so mit Grobheit dagegen anstossen wollten, mit Vigueur souteniret und haut à la main gesprochen werden sollte.

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Ich habe nicht anstehen sollen, Ew. Excellenz alles vorstehende, und zwar au pied de la lettre, wie es mir zu wiederholten Malen befohlen worden, zu melden. Wobei mir noch die Freiheit nehme anzufügen, dass des Königs Majestät mir heute zugleich noch befohlen haben, von hier aus ein Schreiben an den p. von Pollman gleiches Einhaltes zu expediren und ihm darin aufzugeben, dass er, wenn wider Sr. Königl. Majestät Dignité in erwähnter Sachen Unanständigkeiten und Illegalitäten geschehen wollten, er nicht mit Faiblesse agiren, sondern haut à la main gehen sollte. Von welcher Expedition ich an Ew. Excellenz eine Abschrift demnächst senden solle, welchem nachzukommen ich meiner Schuldigkeit nach nicht ermangeln werde.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.



61-1 Vergl. Bd. IX, 416. 420.