6117. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Potsdam, 25. November 1753.

… Ew. Excellenz werden sonsten auch ausser Zweifel die Duplicata derer beiden letzten Berichte vom 13. und 17. dieses Monates des Herr von Häseler zu Kopenhagen bereits zugekommen seind, wegen welcher dann Se. Königl. Majestät mir heute befohlen haben, an Ew. Excellenz zu melden, dass bei der guten Disposition, welche der dänische Hof jetzo in der Bentinckschen Sache164-1 als sonsten bezeiget, Ew. Excellenz bei dem Departement besorgen möchten, damit alles nur möglichste geschehe und gegen den dänischen Hof alle Facilität beigetragen werde, um diese Sache zur einmaligen Endschaft zu bringen und dadurch ein näheres Vernehmen mit erwähntem Hofe zu herstellen, allermaassen Höchstdieselbe gegen den Vorschlag, einen particulieren Vergleich zwischen dem Grafen und der Gräfin von Bentinck zu vermitteln, und dass ersterer über die richtige Erfüllung des getroffenen Vergleiches solide und zuverlässige Caution an einem neutralen Orte machete, Dero Ortes nichts zu sagen hätten. Es haben auch Se. Königl. Majestät zugleich erwähnet, wie Dero Pleinpouvoirs vor denjenigen, welcher von Deroselben solches Accommodement mit dem dänischen Hofe zeichnen würde, expediret und solchem zugesandt werden könnten.

Ausser diesem haben Se. Königl. Majestät noch befohlen, an Ew. Excellenz zu melden, wie Dieselbe besorgen möchten, dass ein Précis von der Correspondance, welche vorhin mit dem dresdenschen Hofe wegen der ostfriesländischen Sache,164-2 als auf die von Hannover deshalb<165> gemachte Motus die Sache auf dem Reichstag zu Regensburg in Bewegung gewesen, und Se. Königl. Majestät den dresdenschen Hof um dessen favorables Votum ersuchen lassen, dieser aber solches refusiret, fertigen lassen und solches dem Herrn von Maltzahn zu Dresden nächstens chiffriret zusenden möchten, wiewohl nur zu seiner alleinigen Direction und zu keinem anderen Gebrauch, als welchen Se. Königl. Majestät ihm in einem Dero immediaten Schreiben165-1 befohlen hätten. Welches alles also bei dieser Gelegenheit hierdurch schuldigst vermelden sollen. Uebrigens melde noch gehorsamst, wie der Herr von Klinggräffen in einem immediaten Postscriptum seiner heute eingegangenen Relation sehr auf einen guten und neuen Chiffre pressiret.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.



164-1 Vergl. S. 162.

164-2 Vergl. S. 163.

165-1 Nr. 6115.