6542. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Potsdam, 5. December 1754.

Ew. Excellenz danke ich auf das verpflichtetste vor die in Dero gnädigem Schreiben gegebene Nachrichten wegen der vor des Königs von Polen Majestät zu Dero Retour nach Sachsen bereits verfügeten Relais, und habe ich nicht angestanden, des Königs Majestät davon sogleich zu benachrichtigen, welche dann auch ganz satisfait davon gewesen seind und nicht zweifeln, dass alles darunter in guter Ordnung werde gefunden werden. Sie glauben auch, dass Ew. Excellenz zu gleicher Zeit dasjenige wegen der dem polnischen Hof unter gewissen Bedingungen noch auf zwei Monat länger, wie sonst geschehen, bewilligten Huhlanenpost durch Schlesien482-2 besorget und den Etatsminister von Massow darüber instruiret haben werden, mit dem Beifügen, dass dieser darauf zu sehen habe, damit solches auch nicht länger als bis zur gesetzten Zeit continuiret werde, um denen Sachsen diesen Sr. Königl. Majestät sonst sehr präjudicirlichen Cours nicht anzugewöhnen. Welches dann noch gehorsamst melden sollen.

Ich soll auch auf allergnädigsten Befehl noch hinzufügen, dass dasjenige, so der von der Hellen in seinem letzteren Rapport vom 29. voriges gemeldet hat, nämlich die formirte Prätension des Diüon wegen der ersteren Octroi der Bengalischen Compagnie482-3 betreffend, dem Kaufmann Splitgerber aus dem Departement communiciret werden solle, um<483> sich nebst denen andern Directoren darüber zu expliciren und das nöthige desfalls weiter an die Hand zu geben.

Ferner soll ich melden, dass, da der Baron von Knyphausen in seinem Berichte vom 25. voriges von der Illusion, so sich der dänische Hof noch machte, den Grossherzog von Russland dahin induciren zu können, dass solcher seine holsteinische Possessiones an Dänemark troquiren dörfte,483-1 Erwähnung gethan, ihm deshalb geantwortet werden solle, wie der dänische Hof sich darunter sehr schneiden, auch vielleicht schon davon detrompiret sein würde, wenn er erfahren habe, dass die russische Kaiserin bei Gelegenheit des neugebornen Prinzen dem Herzog 100,000 Rubels geschenkt, um dasjenige Gut im Holsteinischen, worauf er einem Particulier soviel ohngefähr schuldig gewesen, und dessen Forderung der dänische Hof an sich bringen und sich dadurch in die Possession des Gutes setzen wollen, dadurch vor sich frei zu machen, welcherwegen dann Ew. Excellenz besorgen möchten, dass der von Knyphausen über den Umstand wegen erwähnten Gutes und was deshalb vorhin damit vorgegangen, völlig au Fait gesetzet werde, um allenfalls mit M. Rouillé davon par manière de conversation sprechen zu können …

Eichel.

Nach der Ausfertigung.



482-2 Vergl. S. 473.

482-3 Vergl. Bd. IX, 372.

483-1 Vergl. S. 480.