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4) Soll er an Se. Königl. Majestät nicht eher schreiben und berichten, bis er erst wohl sondiret hat und zuverlässig informiret ist, dass ein Commerden- oder auch ein Allianztractat mit der Pforte zu Stande kommen könne. Alsdenn aber soll er einen ganz umständlichen und wohl detaillirten Bericht von allem und jedem, so er an Se. Königl. Majestät zu melden hat, durchaus und von Anfange bis zu Ende in Chiffres nach dem ihm mitgegebenen Chiffre erstatten und solchen darauf sehr wohl verwahret und versiegelt mit dem Feldjäger, welcher ihm von hier aus zu solchem Behuf mitgegeben werden wird und den er deshalb auch in eine andere Equipage setzen muss, über Chozim bis nach Warschau als einen Expressen abschicken, welcher die Briefe vor Se. Königl. Majestät an den zu Warschau befindlichen Legationssecretär Benoît abliefern muss, als der von Sr. Königl. Majestät inzwischen instruiret werden wird, wie er sich mit solchen Depeschen weiter verhalten soll.1 Es werden auch darauf Se. Königl. Majestät ihm, dem Lieutenant Haude, Dero Antwort in Chiffres durch ermeldeten Feldjäger wieder zukommen lassen, als der deshalb so lange bei dem Benoît bleiben muss, bis er durch selbigen solche erhalten, alsdenn er wieder über Chozim nach Constantinopel zurückgehen muss, um ihm, dem von Haude, solche Briefe abzugeben. Der Feldjäger muss auch wohl instruiret werden, so wenig auf seiner Hinreise nach Warschau, auch selbst gegen den Benoît, als auf seiner Retour nach Constantinopel etwas zu sagen, von wem oder wohin er geschicket wird.

Er muss niemalen anders als durch diesen Expressen an Se. Königl. Majestät, mithin so wenig als möglich schreiben und keine Rapports an Dieselbe schicken, wenn er nicht was recht gewisses von dem Success seiner Commission zu melden hat, woraus Se. Königl. Majestät klar sehen können, ob es convenable sei, einen Minister mit Caractère dahin zu schicken, um den Tractat zu schliessen, oder aber er, der Haude, von dort wieder zurückgehe; maassen wenn er, der Haude, siehet, dass gar nichts dorten auszurichten, er sich daselbst nicht länger aufhalten muss.

Friderich.

Nach der Ausfertigung.


6599. AN DEN GENERALFELDMARSCHALL VON LEHWALDT IN KÖNIGSBERG.

[Januar 1755].2

Ich zweifele nicht, dass Euch Mein unter dem 5. dieses Monats an Euch mit einem expressen Feldjäger übersandtes Schreiben, den Capitän von Schmidtseck betreffend,3 richtig überbracht sein werde,



1 Vergl. Nr. 6683.

2 Das Protokoll des in diesem Erlass vom Könige befohlenen Verhörs datirt Königsberg 21. Januar. Die Eilboten nach Königsberg pflegten fünf Tage unterwegs zu sein.

3 Das Schreiben, d. d. Berlin 5. Januar, enthält den Befehl, den nach Königsberg gesandten preussischen Hauptmann von Schmidtseck zu verhaften, sowie detaillirte Anordnungen über den strengen Gewahrsam, in welchem derselbe zu halten sei.