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6978. AN DIE ETATSMINISTER GRAF PODEWILS UND GRAF FINCKENSTEIN IN BERLIN.

Lager bei Tschirna, 13. September 1755.

Ihr werdet aus der abschriftlichen Anlage1 mit mehrern ersehen, was an Mich die glogausche Kammer wegen einer neuerlichen und abermaligen Grenzviolation in Schlesien, so man sächsischerseits bei Nachsetzung derer Deserteurs, dem Ansehen und Umständen nach fast ganz geflissentlich, begangen, an Mich gemeldet hat, und befehle Ich Euch hierdurch, dass Ihr zuforderst und sogleich mit dem sächsischen Minister von Bülow darüber auf das nachdrücklichste sprechen und ernstlichst auf die Reparation und Bestrafung dieses Excesses insistiren, demnächst aber und wann solches geschehen sein wird, auch an den Geheimen Rath von Maltzahn zu Dresden darüber rescribiren und ihm aufgeben sollet, seines Ortes gleichfalls die begangene Grenzviolation auf das stärkste zu releviren und auf die nachdrücklichste Redressirung und Bestrafung des fast vorsätzlich begangenen Excesses zu insistiren. Ihr habt Euch hiernach wohl zu achten.

Friderich.

Nach dem Concept.


6979. AN DIE ETATSMINISTER GRAF PODEWILS UND GRAF FINCKENSTEIN IN BERLIN.

Lager bei Tschirna, 13. September 1755.

Die abschriftliche Anlage wird Euch mit mehrerm zeigen, was bei Mir der Etatsminister Graf von Gotter2 wegen der häufigen Differenzien und Beschwerden, so das Generalpostamt zu Berlin wegen der sächsischerseits begangenen bisherigen sehr vielen, wider die klaren Postrecesse laufenden Contraventionen und ohnleidlichen Eingriffe und deren Redressirung und völligen Abthuung gemeldet und vorgeschlagen hat. Wann Ich nun darauf ganz wohl zufrieden bin, dass, wann es zu denen Conferenzien über die Commercienangelegenheiten zwischen Mir und dem dresdenschen Hofe kommen wird,3 sodann die Debattirung und Abthuung derer Postdifferenzien denen nur erwähnten Conferenzien mit angehänget werden mögen, als will Ich, dass Ihr sofort Meinen Minister zu Dresden, den von Maltzahn, sowohl über das ganze Detail dieser Postdifferenzien instruiren, als auch demselben rescribiren sollet, den Antrag dahin zu thun, damit die Regulirung und Ausgleichung dererselben denen zu haltenden Commercienconferenzien, wenn es dazu kommen wird, mit angehänget werden mögen. Ihr habt also das gehörige deshalb wohl zu besorgen und den pflichtmässigen Eifer dabei zu bezeigen, damit dergleichen Mir so interessante Sachen nicht so unausgemachet bleiben, noch, wie bisher geschehen, auf die lange Bank geschoben werden. Ich bin Euer wohlaffectionirter König

Friderich.

Nach der Ausfertigung.



1 D. d. Glogau, 9. September.

2 Vergl. Nr. 6980.

3 Vergl. S. 234.