<47> réussite, elle lui enverra une espèce d'autorisation pour pouvoir agir d'autant plus efficacement.

Nach Abschrift der Cabinetskanzlei.


6636. AN DEN GEHEIMEN RATH VON FÜRST IN WIEN.

Fürst berichtet, Wien 1. Februar, dass der wiener Hof folgende Punkte als Grundlage des zu schliessenden Handelsvertrages1 in Aussicht nehme:

„,1) Dass eine gewisse Zeit festgestellt werde, wie lange der Commercienlractat dauern solle.

2) Dass Ew. Königl. Majestät sämmtliche Provinzien und nicht bloss Schlesien und Glatz in den Tractat mit sämmtlichen hiesigen Provinzien eingeschlossen werden.

3) Dass eine vollständige réciproque Gleichheit in der Aus-, Durch- und Einfuhr beobachtet werde.

4) Dass jedem Theil freistehe, seine eigene Unterthanen nach Willkür zu begünstigen, ohne dass solches des anderen Unterthanen ganz oder zum Theil angedeihe.

5) Dass in Ansehung eines Generalverbots dieser oder jener Waare beiden Theilen gleich freie Hand bleibe, und diese Freiheit nicht mehr als man schon gegenseitig zugestanden, eingeschränket werde.

6) Dass über das Münzwesen zugleich conveniret werde, und wenigstens der Commercientractat nicht eher seine Gültigkeit erreiche, bis denen gegenseitigen Beschwerden über das Münzwesen2 abgeholfen sei.“

Potsdam, 10. Februar 1755.

Fester, besonders Lieber und Getreuer. Den von Euch an Mich immediate erstatteten Bericht vom 1. dieses occasione der Euch von dem wienerschen Hofe zugestelleten weitläuftigen Antwort habe Ich allhier wohl erhalten. Obschon Mir wegen dessen, so Ihr desfalls den Ministres vom Departement derer auswärtigen Affairen sowohl, als dem Etatsminister von Massow umständlicher angezeiget habet, noch nichts zugekommen ist, so hat Mich dennoch solches nicht behindern mögen, Euch auf die in oberwähnetem Eurem Berichte angeführeten, von dem wiener Hof verlangeten sechs Punkte hierdurch zur Resolution zu ertheilen, dass

Ad 1, Ihr dem wiener Hofe die festzustellende Zeit, wie lange der Commercientractat dauren solle, auf ewige Zeiten anbieten, oder aber, wenn er solchen auf gewisse limitirte Jahre haben will, auf 20 Jahre determiniren könnet.

Ad 2 habt Ihr gedachtem Hofe zu remonstriren, dass in dem Breslauer und respective Berliner Friedenstractat und dem dahin rapportirenden Articul nicht ein Wort von Meinen sämmtlichen Provinzien dieserwegen enthalten wäre, vielmehr die Rede dermalen nur pur und allein von Schlesien sei, dass aber dem ohnerachtet Ich lediglich und alleine aus Complaisance den Tractat auf alle Meine Provinzien richten lassen wollte, jedoch Meine clevische Lande und Provinzien davon per expressum ausgenommen.3 Wogegen dortigerseits Brabant und die österreichischen Niederlande eximiret werden können.



1 Vergl. S. 44.

2 Vergl. Bd. IX, 114.

3 Vergl. Bd. IX, 213.