<84> aufgeschoben werden können. Da ich also mal alles benöthigte zum voraus bereit gehalten habe, um dem Herrn von Knyphausen den neuen Chiffre durch Expresse zusenden zu können, so ist gestern Mittag sowohl die Dépêche wegen des von Rexin,1 als auch der neue Chiffre an den Herrn von Knyphausen durch Expressen en courrier von hier abgegangen und dem Generalfeldmarschall von Dossow adressiret worden, mit der Königlichen Ordre, alles zusammen sofort mit einem zuverlässigen Officier en courrier weiter nach Paris zu senden, dass ich hoffe, dass die Dépêche quaestionis dem Herrn von Knyphausen eher zukommen werde, als wenn solche mit der Sonnabendspost2 abgegangen wäre. Bei dieser Gelegenheit habe zugleich den neuen Chiffre vor den von Hellen abgeschicket und alles nöthige besorget, dass solcher hoffentlich wohl an Ort und Stelle kommen soll. Ew. Excellenz Befehl nach übersende demnach hierbei das Concept von der Dépêche an den von Knyphausen, zu welchem ich auf Sr. Königl. Majestät Befehl ein kleines Postscriptum en chiffre fügen3 und ihn darin instruiren müssen, dass bei denen an M. Rouillé deshalb zu thuenden Insinuationen er hauptsächlich darauf appuyiren soll, dass Se. Königl. Majestät die Schickung quaestionis hauptsächlich mit deshalb gethan hätten, weil M. Rouillé selbst Sr. Königl. Majestät vorhin anräthig gewesen (wie es dann vor ohngefähr drei Monaten wirklich geschehen ist), dass Sie einen Chargé d'affaires nach Constantinopel schicken möchten, um, wo nicht ein mehreres, doch wenigstens einen Commercientractat allda zu negociiren, als welches man in Frankreich nicht nur ganz gerne sehen, sondern auch solchen durch den Comte Desalleurs, so dermalen noch lebete, appuyiren lassen würde, und dass mithin der von Knyphausen seine Insinuation an M. Rouillé so tourniren sollte, als ob diese Sr. Königl. Majestät Démarche blos auf Anrath des letzteren geschehen sei.

Uebrigens füge zugleich die von Sr. Königl. Majestät unterschriebene Dépêche an den von Maltzahn zu Stockholm nebst deren Concept hierbei4 und muss zu Ew. Excellenz beliebigem Gefallen aussetzen, ob auch diese nunmehro gehörigen Ortes abgehen könne. Sollten Ew. Excellenz von dem Umstände des von M. Rouillé Sr. Königl. Majestät gegebenen Rathes, jemanden nach Constantinopel zu schicken, vorhin schon von des Königs Majestät Selbst benachrichtiget worden sein, so bin erbötig, auf Ew. Excellenz Befehl die weiteren Umstände davon ganz gehorsamst zu suppeditiren.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.



1 Ministerialrescript an Knyphausen, d. d. Berlin 1. März (abgegangen 13. März), auf Grund der Königlichen Weisung vom 21. Februar. Vergl. Nr. 6657.

2 15. März.

3 Vergl. Nr. 6685.

4 Ministerialrescript an Maltzahn, d. d. Berlin 1. März (abgegangen „,15. März“ ), auf Grund der Königlichen Weisung vom 21. Februar, Nr. 6657.