<96> kommet, oder aber Ich Euch schreiben werde, dass es genug sei. Inzwischen Ihr jedoch wohl zu observiren habet, dass Ihr Eure Antworten jedesmal so einrichtet, damit mehrerwähnter Hof gestehen, andere aber urtheilen müssen, dass wir unsererseits nichts verlanget haben, als was recht und billig und dem buchstäblichen Sinn derer Tractaten1 gemäss ist.

Friderich.

Nach dem Concept.


6703. AN DEN ETATSMINISTER VON MASSOW IN BRESLAU.

Potsdam, 25. März 1755.

Nachdem Ich den Einhalt Eures Berichtes vom 18. dieses mit mehrern ersehen und alles dasjenige, so Ihr darin wegen der schlesischen Landesschulden meldet, wohl erwogen habe, so ertheile Ich Euch Meine Resolution darauf dahin, wie Ich allerdings mit Euch der Meinung bin, dass dem wienerischen Hofe nicht einzuräumen, wenn er keine Rücksicht auf die Friedenstractaten nehmen und dasjenige, was sein ehemals delegirter und bevollmächtigter Commissarius, der von Seyferth,2 in seiner ad Protocollum gegebenen Erklärung [conveniret], deshalb nicht gelten lassen will, weil keine besondere Ratification darüber erfolget sei. Ueberhaupt ist auch Euer Sentiment ganz recht und billig, dass die Creditores beiderseitiger Unterthanen, so wie Ihr es haltet, genommen werden müssen, anderergestalt dann auch dererjenigen Capitalia, so insonderheit nach geendigtem Quinquennio nach dem Oesterreichischen gezogen, denen schlesischen Edicten gemäss confisciret werden müssen.

Und da mehr als zu viel am Tage lieget, wie es dem wienerschen Hofe noch gar kein Ernst sei, einen billigen Tractat mit uns schliessen zu wollen, so ist auch Meine Willensmeinung, dass auch unsererseits das Tapis nur amusiret und alles so lange trainiret werden soll, bis entweder gedachter Hof mehreren Ernst zeigen wird, auf billige Principia entriren zu wollen, oder aber Ich Euch schreiben werde, dass es genug sei. Indess jedoch alle unsere Antworten so gefasset und eingerichtet werden müssen, dass der wienersche Hof im Grunde conveniren, andere aber einsehen und erkennen müssen, dass wir nichts anders verlanget haben, als was Recht und Billigkeit erfordert. Hiernach habe Ich auch den Geheimen Rath von Fürst unter dem heutigen Dato instruiret3 und überlasse Euch, das weitere deshalb Meiner Intention gemäss zu besorgen.

Friderich.

Nach dem Concept.



1 Vergl. S. 50.

2 Vergl. Bd. II, 508; VII, 422; VIII, 589.

3 Nr. 6702.