6589. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Berlin, 9. Januar 1755.

Nach Ew. Excellenz Befehl habe ich von Sr. Königl. Majestät Intention, die Schickung des Lieutenant und Flügeladjutanten Haude nach Constantinopel betreffend, nachstehendes gehorsamst melden sollen, wie nämlich:

1) Gedachter Haude deshalb den Charakter von Chargé d'affaires haben soll.

2) Ein Recommendationsschreiben an den Bassa zu Chozim, damit derselbe von dar aus durch das türkische Gebiete sicher nach Constantinopel reisen könne.

3) Ein Schreiben an den Grossvezier, so vermuthlich ein Compliment, eine Recommandation des Haude und ein Creditif vor solchen würde sein müssen.

4) Ist Sr. Königl. Majestät Intention, dass, daferne Ew. Excellenz vermeineten, dass gedachter Haude noch ein oder anderes Schreiben mehr, dem dortigen Gebrauch nach, würde mitnehmen müssen, ihm solche gleichfalls mitzugeben wären. Unter welchen dann wohl ein Schreiben an den schwedischen Minister Celsing hauptsächlich zu rechnen sein dorfte.

Was die dem Hauden zu ertheilende Instruction anbetrifft, da soll solche Sr. Königl. Majestät Befehl nach hauptsächlich auf drei Punkte rouliren, als:

1) Zu sondiren, ob mit der Pforte ein Alliancetractat zu schliessen. Wann der Haude dazu die gehörige Disposition fände, sodann Sr. Königl. Majestät solches zu schreiben, die alsdenn eine characterisirte Person dazu<8> dorthin senden würden. Es soll der Haude hierbei wohl approfondiren, wie solche Alliance mit der Pforte zu schliessen, wie weit man sich deshalb einlassen könne, und auf was vor Conditiones solche zu schliessen sein dörfte;

2) Gründlich zu erforschen, ob und was vor Corruptiones deshalb zu machen und mit wem, auch worin solche bestehen müssten und was solche kosten werden, und wie und durch wen solche anzubringen;

3) Dass derselbe sich eine vollenkommene Idee von der jetzigen dortigen Beschaffenheit derer Sachen und Umstände machen soll, wie nämlich der neue Sultan von Neigungen sei, ob er von martialischem und entreprenantem Humeur, wie er über die Oesterreicher und über die Russen denke, desgleichen wie er die Sache wegen der Festung Sainte-Elisabeth, so die Russen in Neu-Serbien anlegen wollen, nehme,8-1 von was vor Charakter der Sultan, desgleichen seine Ministres seien, wie der Grossvezier etc., was vor Favoriten der Sultan habe, wie dessen Regierungsart sei, wie die dortige Kriegesverfassung beschaffen, und andere dergleichen nöthige Articles mehr, welche ihm in seiner Instruction zu detailliren sein würden.

Von welchen allen der p. Haude sich sehr gründlich und exacte informiren müsste, um Se. Königl. Majestät davon genau informiren zu können. Nach Höchstderoselben Intention soll der Haude, wenn er findet und vermeinet, dass nach Sr. Königl. Majestät Absichten dorten was auszurichten sei, solches an Dieselbe schreiben, wann er aber siehet, dass gar nichts zu thun ist, wieder zurückkommen. Es soll ihm daher zu seiner Correspondance ein besonderer Chiffre mitgegeben werden, welchen allenfalls nach der mit Ew. Excellenz genommenen Abrede besorgen werde. Im übrigen haben des Königs Majestät zum öftern recommandiret, dass alles vorstehende auf das allerbeste besorget und expediret, darüber aber alles nur erdenkliche Secret gehalten werden möchte, so wie gegen Ew. Excellenz mich deshalb schon heute zu expliciren die Ehre gehabt.

Wie übrigens mehrgedachter Haude seine Correspondance hierher zu dirigiren habe, da vermeinen Se. Königl. Majestät zwar, dass er solche durch Expressen auf Chozim und von dar weiter durch Polen an den Generalmajor Mokranowski8-2 oder eine sonst sichere Person gehen lassen solle, der von dar aus selbige hieher schicken müsste; da aber Ew. Excellenz mir heute bereits Dero Bedenklichkeiten desfalls zu eröffnen, und wie solche Correspondance näher und sicherer zu richten, mir zu sagen geruhet haben, meines Erachtens auch dieser Article wohl nicht eigentlich mit zur Instruction gehöret, so würde solches auch wohl bis zu Sr. Königl. Majestät näheren Resolution ausgesetzet werden können.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.

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8-1 Vergl. S. 6.

8-2 Vergl. Bd. IX, 260; X, 222. 471.