6673. AN DEN ETATSMINISTER VON MASSOW IN BRESLAU.

Potsdam, 2. März 1755.

P. S. Anlangend sonsten dasjenige, so Ihr in Eurem Postscripto vom 25. in der Commercialangelegenheit mit dem wiener Hofe melden wollen, so glaube Ich, dass Ich demjenigen Punkt, davon Ihr die Umstände in Eurem Berichte anführet, schon vermittelst Meiner dem Geheimen Rath von Fürst ertheilten und Euch vorhin communicirten Resolution75-1 dergestalt abhelfliche Maasse gegeben habe, dass Ihr vollenkommen im Stande sein werdet, den von Fürst in denen von Euch vor selbigen zu expedirenden Instructionen zu bescheiden.

Die Ursache, welche Ich zu Entscheidung dieses Punktes gehabt habe, ist hauptsächlich diese, dass, wann es ja, wider alles Vermuthen, mit dem wiener Hofe noch zu einem Commercientractat kommen sollte, darin alles deutlich exprimiret und nichts équivoque gesetzet werden muss, welches aber Meines Erachtens geschehen wird, wenn pro principio gesetzet wird, dass jedem Theile freistehen müsse, seine eigene Unterthanen nach Willkür zu begünstigen, ohne dass solches des andern Unterthanen ganz oder zum Theile angedeihe, maassen dadurch dem wienerschen Hofe auch nach geschlossenem Tractat allemal die Gelegenheit bleiben würde, seine Unterthanen in denen Articuln, so das Hauptstück der schlesischen Commercien ausmachen, solchergestalt und, wann es auch nur dem Anscheine nach geschähe, dergestalt zu beneficiren, dass Schlesien niemals mit dergleichen Waaren dahin handeln könne. Wannenhero Ich dann persuadiret bin, dass Meine ertheilte Resolution sehr wohl darauf quadrire und allem dem vorbeuge, was bei Schliessung von dergleichen Tractat wider die bonne Foi geschehen kann.

Friderich.

Nach Abschrift der Cabinetskanzlei.

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75-1 Vergl. S. 57.