7009. AN DEN GEHEIMEN RATH KIRCHEISEN IN BERLIN.319-1

Charlottenburg, 30. September 1755.

Nachdem Ich die sichere Nachricht erhalten habe, wie dass man in Engelland die Resolution gefasset, bei dem instehenden Kriege zwischen Engelland und Frankreich alle auf der See befindliche Kaufmannsschiffe, welche von denen englischen Armateurs oder Kriegesschiffen werden angetroffen werden, ohne einigen Pavillon, es sei auch von was für Nation es wolle, zu respectiren, anzuhalten und zu visitiren,319-2 auch, wann darauf Contrebandewaaren angetroffen werden, solche in die englische Hafens aufzubringen und vor gute Prisen zu erklären, als will Ich, dass Ihr alle diejenigen von der berlinischen Kaufmannschaft, welche einigen Handel über die See treiben und Waaren verschicken oder kommen lassen, bei Euch versammeln und selbige sodann unter der Hand von Meinetwegen von obgedachter von denen Engelländern gefassten Resolution avertiren und zugleich benachrichtigen sollet, wie dass die Engelländer schon wirklich einige Schiffe von neutralen Nationen angehalten und genommen, und also sie, die hiesigen Kaufleute, sich in Acht nehmen möchten, keine dergleichen Waaren, so man auch schon in letztern Kriegeszeiten in Engelland vor Contrebande gerechnet hat, nachher Frankreich oder der Orten zur See zu verschicken, damit selbige sich nicht selbst in Verdruss und Schaden dadurch setzen. Im übrigen habt Ihr von dieser Sache allen unnöthigen Éclat zu vermeiden.

Friderich.

Nach Abschrift der Cabinetskanzlei.



319-1 Gleiche Weisung erhalten die Kammerpräsidenten von Aschersleben in Stettin, von Marwitz in Königsberg und Lentz in Embden.

319-2 Vergl. S. 301.