7050. AN DEN MAJOR VON HORNN IN PARCHIM.

Potsdam, 26. October 1755.

Nachdem Ich alle Ursache habe, von dem bisherigen üblen Betragen des mecklenburg-schwerinschen Hofes gegen Mich und gegen die Meinigen,353-2 da solchen auf eine ganz ungeziemende und grobe Art in verschiedenen Gelegenheiten begegnet worden, auch aller Vorstellungen ohnerachtet keine Remedur zu erhalten gewesen, [nicht zufrieden zu sein,] so ist Mein Wille, dass Ihr die Veranstaltung, ganz in der Stille und sonder dass vorhero etwas davon eclatiren könne, bei dortiger Garnison dahin machen sollet, dass einige und verschiedene angesessene Unterthanen, jedoch nur bloss und allein aus des Herzog von Mecklenburg-Schwerin eignen und ihm selbst zuständigen Unterthanen, aber durchaus nicht von derer dortigen Edelleute Unterthanen, durch Commandos von der dasigen Garnison enleviret und nacher Parchem zum Arrest gebracht werden müssen. Ihr habt aber hierbei Eure Dispositiones sehr wohl zu machen und allen unzeitigen Éclat, wodurch Eure Absicht verrathen werden könne, sorgfältig zu vermeiden, insbesondere aber nicht anders als wie starke Commandos deshalb auszuschicken, auf dass Ihr in Eurer Entreprise sicher seid und denen Commandos kein Unglück, noch einiger Affront widerfahren könne. Welches Ihr also hiernach wohl zu disponiren, im übrigen aber dabei zugleich zu besorgen habet, damit ausser der Aufhebung vorgedachter Leute von den Commandos keine Excesse begangen werden müssen.

Friderich.

Nach dem Concept.



353-2 Vergl. S. 305.