<234> dann mit gedachten Ministern gründlich auszumachen und zu arrangiren habt.

Friderich.

Nach der Ausfertigung.


7394. AN DIE ETATSMINISTER GRAFEN PODEWIILS UND FINCKENSTEIN IN BERLIN.

Potsdam, 2. April 1756.

Ihr habt aus der abschriftlichen Anlage und den zu solcher gehörigen Originaldocumenten mit mehreren zu ersehen, was Mir der Chargé d'affaires Michell zu London wegen Bezahlung desjenigen Restes derer auf Schlesien hypothecirt gewesenen englischen Capitalien, und welchergestalt die dortige Interessenten den deshalb noch gebliebenen Rest liquidiret haben,1 umständlich berichtet hat.

Damit nun diese Sache völlig in das Klare komme und ein richtiges Liquidum festgestellet werde, so will Ich, dass Ihr zuforderst alsofort die unter gedachten Documenten enthaltene Calculation gedachter Schulden wegen durch jemanden auf das getreulichste übersetzen lassen, sodann aber Euch sogleich mit dem Etatsminister von Boden, an welchen Ich das nöthige desfalls bekannt gemacht habe, besonders zusammenthun und darauf mit einander den ganzen Post dieser Schulden und was darauf nach und nach von Mir bezahlet worden, von Anfange her bis jetzo zu, mit aller Attention durchgehen und alsdann ein richtiges Liquidum wegen des bleibenden Capitals und Interessen nochmalen constituiren, auch solches mit der von denen Interessenten dieser Schulden gemachten und eingesandten Rechnung mit aller Exactitude compariren und balanciren sollet.

Und da Ich fest resolviret bleibe, den ganzen Rest dieser Schulden deductis deducendis zur obligationsmässigen Zeit im kommenden Monat Juni abführen zu lassen, auch dazu bereits alle Meine Dispositiones gemachet und gedachten von Boden darüber bereits umständlich instruiret habe, Ich aber bei solcher Gelegenheit Mich zurückerinnere, dass vor einigen Jahren bereits Ich eine ziemliche Anzahl von schlesischen Obligationen durch den Splitgerber in Engelland einkaufen lassen, welche dermalen von denen Interessenten derer schlesischen Schulden nicht abschläglich angenommen werden wollen, und die deshalb bis zum Austrag der Sache zu London deponiret worden, so will Ich, dass Ihr auch diese Sache mit dem p. von Boden zugleich gründlich examiniren und darüber ein ordentliches Liquidum formiren, mithin überall die Sache dergestalt präpariren und arrangiren sollet, damit alles zur Zeit der Bezahlung des Restes völlig und auf einmal abgethan und berichtiget werden könne. Von dieser Meiner Ordre habt Ihr auch mehrgedachtem von Boden die behörige Communication zu thun und



1 Vergl. Nr. 7393.