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Was demnächst besonders die schlesische Sachen anbetrifft, da lasse Ich Euch vermittelst der abschriftlichen Anlage, jedoch nur zu Eurer eigenen Direction und sonder dass Ihr denen sächsischen Commissarien davon etwas zeigen, noch communiciren müsset, zufertigen, was Mir der Etatsminister von Schlabrendorff darüber gemeldet,1 und wohin er sein Gutachten desfalls ratione Schlesien erstattet hat. Wie Ich nun dessen am Ende seines Berichtes angeführte Vorschläge und Sentiments überall vor höchst billig und Meiner Intention vollkommen gemäss gefunden habe, als declarire Ich Euch solches hierdurch und will, dass Ihr in Conformität dererselben und was oben wegen der Gossler'schen Vorschläge angeführet worden, nunmehro eine kurz gefasste Gegenantwort auf das letztere Promemoria der sächsischen Commissarien mit vieler Ueberlegung extrahiren lassen und solche Antwort sodann denen sächsischen Commissarien zustellen, auch ihnen dabei von Meinetwegen declariren sollet, dass solches Mein letzteres und völliges Ultimatum sei, dawider Ich keine Gegenpropositiones weiter annehmen würde, sondern entweder nunmehro die Convention zum Stande kommen oder die Tractaten abgebrochen werden müssen.

Im übrigen habt Ihr hierbei die Präcaution zu gebrauchen, dass, da der Etatsminister von Schlabrendorff in denen von ihm in seinem Berichte prämittirten Umständen verschiedenes von dem schlesischen und übrigen Commercienwesen angeführet hat, welches denen Sachsen zu wissen gar nicht nöthig ist, vielmehr in ein und andern Umständen präjudicirlich sein dörfte, wenn solches ihnen en détail bekannt würde, Ihr also bei der zu entwerfenden Beantwortung des letzteren sächsischen Promemoria und der denen Commissariis zu thuenden Declaration dergleichen Détail gänzlich auslassen und nicht mit communiciren, sondern solches nur für Euch und zu Eurer eigenen Direction behalten müsset. Ihr habt Euch hiernach wohl zu achten, und Ich bin Euer wohlaffectionirter König

Friderich.

Nach der Ausfertigung.


7428. AN DIE ETATSMINISTER GRAF PODEWILS, VON BODEN UND GRAF FINCKENSTEIN IN BERLIN.

Podewils, Boden und Finckenstein berichten, Berlin 12. April, auf den Erlass vom 2. April,2 dass die von Michell eingesandte Berechnung der rückständigen schlesischen Gelder mit der in Berlin angefertigten Ausrechnung übereinstimme, und dass mithin der König noch 39,175 Pfund Sterling zu bezahlen haben würde: „wann sich nicht der besondere und Uns bisher nicht anders als durch des Chargé

Potsdam, 14. April 1756.

Ich habe den Einhalt Eures unter dem 12. dieses Mir erstatteten Berichts mit mehrerem ersehen, bin aber darunter noch nicht völlig mit Euch der Meinung, dass Ich schuldig und gehalten sei, denen Directoren der engüschen Interes-



1 Bericht Schlabrendorff's, Breslau 8. April.

2 Vergl. Nr. 7394 S. 234.