<342> so ihm vorhin von Wesel aus zugesandt worden, die Antwort des französischen Ministerii auf die vorige, Ew. Excellenz bereits communicirte Réplique des englischen Hofes vor 4 Tagen eingesandt hat.1

Um Ew. Excellenz einentheils mit vielen und weitläuftigen Schreiben nicht zu incommodiren, anderntheils aber damit Dieselbe von Sr. Königl. Majestät Resolution darauf um so besser au fait sein mögen, so nehme mir die Freiheit, in Original beizulegen, was des Königs Majestät mir desfalls eigenhändig zugeschrieben haben;2 ingleichen was der von Knyphausen zugleich bei Einsendung gedachter Antwort gemeldet hat.3 Ich muss aber Ew. Excellenz zugleich auf das angelegentlichste unterthänig bitten, mir diese beide Originalstücke noch gegen morgen früh wieder zukommen, auch keine Abschriften davon nehmen, noch sonsten jemanden etwas davon sehen oder auch in dem Schreiben, welches Ew. Excellenz etwa an des Königs Majestät desfalls ergehen lassen möchten, Sich etwas von beiden Originalpiecen oder solche gesehen zu haben, äussern zu lassen, weil ich sonst ohnendlichen Verdruss bei des Königs Majestät zu hasardiren haben würde, wenn Dieselbe sehen oder merken sollten, dass ohne Dero Genehmhaltung eines oder das andere communiciret hätte, worüber ich jedoch noch ganz ruhig bin, da Ew. Excellenz Gnade und Propension gegen mich zur Genüge bekannt ist. So viel inzwischen dasjenige anbetrifft, so Ew. Excellenz aus gedachtem eigenhändigen Aufsatz angehet, da hoffe, Dieselbe werden es so zu nehmen geruhen, als ob ich solches Deroselben von Sr. Königl. Majestät wegen ganz umständlich communiciret hätte, mithin werden Ew. Excellenz Sich ohnvorgreiflich auf dergleichen Notification in Dero an des Königs Majestät zu erstattenden Antwort4 ganz frei beziehen können.

Des Königs Majestät haben indess dem Chargé d'affaires Michell5 bereits mit letzterer Post die sogenannte Réponse à la réplique de l'Angleterre, und zwar abschriftlich und dergestalt zusenden lassen, wie die Copia sub A besaget, um solche dermaassen dem englischen Ministerio zu communiciren, dahergegen die in Abschrift hierbeikommende [andere] Piecen ganz weggeblieben und nicht mit an den p. Michell gesandt worden seind. Die sub B ist die anstössige Passage, womit die französische Antwort geschlossen war, und wegen derer der Herr von Knyphausen selbst gebeten, um bei dem englischen Ministerio nicht zu grossen Aigreur zu erregen, solche wegzulassen oder doch zu ändern und zu adouciren. Daher dann auch des Königs Majestät befohlen, gedachte Schlusspassage in der nach Engelland gesandten Abschrift ganz aus- und wegzulassen. Es ist daher auch Sr. Königl. Majestät Intention, dass diese Pièce sub B nur lediglich zu Ew. Excellenz alleinigen Direction sein soll, ohne etwas davon an den englischen Minister Mitchell sehen noch äussern zu lassen. Die dritte Piece, sub C, sind die Remarques, welche das französische Ministère dem Herrn von Knyphausen bei der



1 Vergl. Nr. 7501.

2 Vergl. Nr. 7499.

3 Bericht Knyphausen's „au Roi seul“ , Paris 6. Mai. Vergl. Nr. 7501.

4 Vergl. Nr. 7514.

5 Vergl. Nr. 7500.