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7517. AN DIE ETATSMINISTER GRAF PODEWILS, VON BODEN UND GRAF FINCKENSTEIN IN BERLIN.

Potsdam, 24. Mai 1756.

Ob Ich schon allerdings berechtiget wäre, denen Directeurs derer Interessenten der auf Schlesien vorhin hypothecirt gewesenen Schulden das von ihnen geforderte Douceur à 1 Procent des Capitals der 250,000 Pfund Sterling1 als eine Prätension, die Mir gar nicht zur Last fallen kann, zu refusiren, so habe Ich dennoch resolviret, um alle weitere Chicanes desfalls zu vermeiden und die Sache de bonne grâce zu endigen, denenselben solches annoch zu bewilligen. Und da solches nach einer von dem Geheimen Rath Köppen auf Meine Ordre an Mich deshalb eingesandten Ausrechnung inclusive derer Uebermachungskosten überhaupt 15,991 Reichsthaler 16 gute Groschen beträget, so habe Ich auch nurgedachtem Geheimen Rath Koppen bereits aufgegeben, solche hiernächst aus einem sichern Fonds an den Splitgerber auszuzahlen. Ihr, der von Boden, sollet inzwischen mit dem Splitgerber das nöthige Concert wegen baldiger Uebermachung dieser Gelder treffen, Ihr aber, der Graf von Podewils und von Finckenstein, sollet Meinen Chargé d'affaires zu London darüber instruiren und alles, was deshalb zu Meiner und Meines Hauses künftigen Sicherheit dienen kann, wohl besorgen.

Friderich.

Nach dem Concept.


7518. AN DEN ETATSMINISTER VON BORCKE IN BERLIN.

Potsdam, 24. Mai 1756.

Ich habe Eure beide Schreiben vom 23. dieses zusammen richtig erhalten und aus deren letzterem ersehen, wie vermuthlich von übel intentionirten Leuten des Erbprinzen von Hessen-Cassel Liebden fälschlich insinuiret werden wollen, als ob das von Mir Deroselben zugedachte jetzige Salmuthsche Regiment2 ein simples Garnisonregiment, so die Uniforme von Invaliden habe und darunter auch von denen andern Regimentern zu Wesel sich distinguiret, mithin ein Invalidenregiment wäre.

Ihr könnet gedachtes Erbprinzen Liebden von Meinetwegen versichern, wie gar sehr Ich davon entfernet wäre, jemalen den Gedanken gehabt zu haben, Dieselbe auf dergleichen Art, als solches Deroselben insinuiret werden wollen, zu humiliiren, vielmehr habt Ihr des Erbprinzen Liebden zu bedeuten, dass erwähntes Regiment kein Garnisonregiment, am allerwenigsten aber ein Corps Invaliden sei, noch von Mir jemalen davor genommen und angesehen würde; dass zwar solches bisher, da es noch in einem Bataillon bestanden, ein Gamisonbataillon gewesen sei, dass aber eben deswegen Ich solches mit einem Bataillon augmentiren würde, damit es auf den Fuss eines ordentlichen Regiments ge-



1 Vergl. S. 267.

2 Vergl. S. 350.