7453. AN DAS DEPARTEMENT DER AUSWÄRTIGEN AFFAIREN.

Plotho berichtet, Regensburg 15. April: „Als am letztverwichnen Montag Vormittages eine Reichsdictatur auf den Nachmittag angesaget wurde, so war wohl nichts weniger zu vermuthen, als dass wegen der Werbeirrungen des Herzogs von Mecklenburg Durchlaucht292-1 gegen Ew. Königl. Majestät etwas dictiret werden würde, da hiervon nicht das geringste verlautet hatte und das churmainzische Directorium mich auch der Schuldigkeit und Observanz nach davon hätte zuvor benachrichtigen müssen, wie dasselbe es auch allen Comitialgesandten thut, wenn gegen dero Höfe und Principalen etwas dictiret werden soll, … In grösster Verwunderung und Bestürzung war also, wie das sub A allergehorsamst hierbeischlüssige kaiserliche Commissionsdecret cum adjuncto292-2 bekam, und welches offenbar so zudringlichst als illegal, wenn … inaudita altera parte sofort ein Dehortatorium und sogar zugleich cum Condemnatorio erlassen worden, da nach reichsgesetzmässiger Beobachtung des reichsobristrichterlichen Amts Partes zuförderst zu gütlicher Beilegung wären anzumahnen gewesen.“ Der Gesandte fuhrt dann die Unrechtmässigkeit des Österreichischen Verfahrens weiter aus.

Potsdam, 24. April 1756.

Sie müssen dieses Procédé sehr releviren und durch einen in Rechtssachen recht geschickten Mann sehr énergique darauf gleich antworten lassen, auf des Kaisers Brief aber gar nicht antworten.

Mündliche Resolution. Nach Aufzeichnung des Cabinetssecretärs.



292-1 Vergl. S. 273.

292-2 Schreiben des Kaisers an den König von Preussen qua Churfürst von Brandenburg, d. d. Wien 2. April.