7590 AN DEN GENERALMAJOR VON QUADT IN HAMM.434-2

Potsdam, 21. Juni 1756.

Ich habe Euch hierdurch, jedoch noch zur Zeit unter dem Siegel des grossesten Geheimnisses und mit dem Verbote, auf Ehre und Reputation nichts davon eclatiren zu lassen, bekannt machen wollen, wie es nach Situation der Umstände vielleicht geschehen könnte, dass in Zeit von sechs oder acht Wochen Ihr die Ordre bekämet, mit Eurem unterhabenden Regiment zu marschiren. Dahero Ihr dann Eure Précautions so nehmen sollet, dass, wenn es zum Marsch kommen sollte, sodann keine von Euren Beurlaubten ausbleiben, mithin Ihr unter allerhand wahrscheinlichen Prätexten diejenigen Beurlaubten Eures Regiments, von welchen Ihr meinet, dass solche bei einem vorkommenden Marsch ausbleiben könnten, allmählig wieder zu denen Fahnen einholen lassen müsset.

Friderich.

Nach dem Concept.

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434-2 Der gleiche Befehl ergeht unter demselben Datum an den Generalmajor von Knobloch in Bielefeld und an den Generalmajor Grafen Wied in Minden.