<17> Die1 Redoute muss mit 1 Lieutenant und 60 Mann besetzet seind, in jeder Caponnière muss 1 Unterofficier und 12 Mann Wacht halten, die Kanonen müssen hauptsächlich auf denen Werken der Ober- und der Unter-Oder aufgefahren werden, auch die Pallisaden um den bedeckten Weg an der Ober- und Unter-Oder und Tête du pont gesetzet werden. Es müssen Prahme gemachet werden, um die Wachten nach dem bedeckten Weg überzuschiffen.

Wenn Markttage seind, so müssen die Wachten an denen Thoren und Hauptwacht verdubliret werden, die Wagens und Marktleute müssen einzeln einpassiren und vorher an denen Thoren wohl examiniret werden, um dass keine Leute mit Gewehr, noch verkleidete Soldaten sich in der Stadt einschleichen, und müssen vor Nachtszeit alle die Marktleute wieder aus der Stadt geschaffet werden. Auf die Einwohner, sonderlich auf die Pfaffen, muss der Commandant ein wachsames Auge haben, dass sie nicht spioniren und mit dem Feinde correspondiren; derowegen er alle Leute, die aus denen Thoren gehen, genau examiniren lassen muss, damit keine Boten mit Briefen herauskommen mögen.

Woferne sich leichte Truppen vom Feinde nahe bei der Festung sehen lassen, so muss er sich in Respect setzen, und wann deren wenige seind, sie durch seine Husaren wegjagen lassen. Kann er durch die Schulzen aus der Nachbarschaft erfahren, dass etwa kleine Commandos vom Feinde sich in der Nachbarschaft halten, so muss er solche nächtlicher Weile überfallen lassen und die Husaren mit etwas Infanterie souteniren, um ihnen bei Défilés den Rücken frei zu halten. Denen Commandos, so er ausschicket, muss er immer zwei Wege anzeigen, um den einen hin und den andern zurück zu kommen, und, um dieses desto besser in das Werk zu richten, so muss er eine Meile und mehr in der Runde sich die Gegenden wohl bekannt machen, auch Officiers vom Regiment mitnehmen, damit sie sich alle Wege und Stege wohl notiren.

Dieses seind ohngefähr die Hauptpunkte, welche wegen einem vorkommenden Krieg zu observiren seind. Ingleichen dem commandirenden General, so viel es sich thun lasset, von des Feindes Mouvements und von dem Zustande der Festung alle acht Tage seinen Bericht abzustatten; damit aber der Bericht dem Feinde nichts nutzen könne, wenn er in dessen Hände käme, so muss er solchen in Chiffres setzen, als wozu er seinen besonderen Chiffre empfanget.2



1 Der folgende Absatz bis „,überzuschiffen“ an Kalsow: „Die grosse Redouten müssen jede mit ein Premierlieutenant und 5 (sic?) Mann besetzet werden, in jeder Caponnière ein Unterofficier und 6 Mann. Die kleine Redouten müssen mit einem Secondelieutenant und 20 Mann besetzet werden, in der Stadt die unnöthige Thore die nicht zu denen Communications dienen, gesperret und die anderen mit einem Fähndrich und 20 Mann besetzet, die Hauptwach ein Capitän mit 120 Mann der zum Suceurs hin kann, wor es nöthig ist.“

2 Vergl. auch Bd. XI, 34. 35.