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Wenn die Capitäns und Officiers Jägers oder dergleichen Domestiquen bei sich haben, so können sie ihnen Flinten mitgeben, dass selbige solche gebrauchen, wenn allenfalls einmal eine Wagenburg gemachet werden muss.

Nach der Ausfertigung im Kriegsarchiv des Grossen Generalstabs zu Berlin.


7839. AN DEN GENERALMAJOR VON ITZENPLITZ IN BERLIN.1

Potsdam, 13. August 1756.

Ich befehle hierdurch, dass nach Erhaltung dieser Meiner Ordre Ihr sogleich die Beurlaubten, desgleichen die doppelten Uebercompleten Eures Regiments, sowie auch die vor selbiges erforderliche Wagen-, Pack- und übrige, auch Bäckerknechte einziehen und alles in dem marschfertigen Stande setzen sollet, damit das Regiment in completund übercompletem Stande mit der völligen Feldequipage, scharfen Patronen p. in sechs Tagen, und also den 19. dieses, marschfertig sei, um den 20. dieses laut weiterer Ordre vom Generalmajor Meyerinck, als an dessen fernere Ordres Ihr hierdurch verwiesen werdet, aufzubrechen und nach Schlesien zu marschiren. Die Equipagegelder vor das Regiment werden Euch durch den Geheimen Rath Koppen ausgezahlet werden. Die Grenadiercompagnien Eures Regiments stossen mit denen vom Meyerinck'schen Regiment zusammen und formiren ein Bataillon unter Commando des Obristen und Flügeladjutanten von Finck, welches mit dem Meyerinck'schen Regiment aus Berlin marschiren und mit solchem dieselbe Route halten soll. Ihr habt Euch hiernach zu achten.

Friderich.

Nach dem Concept.


7840. AN DEN GEHEIMEN KRIEGSRATH EICHEL IN POTSDAM.

[Potsdam, 13. August 1756.]

Cito zu antworten: Er2 hätte die grösste Dummheit von der Welt begangen, sein Mémoire nicht zu präsentiren; er soll es sofort thun, und ich wäre sehr übel auf ihm zu sprechen. Ich kann das in eine Stunde unterschreiben und der Courier um 7 Uhr abgehen.

Friderich.

Eigenhändig in dorso des Berichtes von Klinggräffen vom 7. August.



1 Entsprechende Befehle ergehen in diesen Tagen an die meisten Regimenter.

2 Klinggräffen. Vergl. Nr. 7841. 7842.