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6° Damit alles dieses aber mit Grund und Zuverlässigkeit geschehen könne, so würde das Kriegesdirectorium die grösseste Attention darauf haben müssen, um gleich anfänglich eine exacte Notiz wegen derer Ausschreibungen zu erhalten, damit es wisse, wie die Ausschreibungen von denen Korn- und Fouragelieferungen geschehen können, und auf wie viel man rechnen und Staat machen kann.

Was vor Sr. Königl. Majestät Armée zu denen Magazin- und Fouragelieferungen, desgleichen zu denen Winterquartieren erfordert wird, solches alles und wie viel dazu nöthig ist, wird der Etatsminister von Borcke zu seiner Notiz von dem Generalmajor von Retzow bekommen.

7° So viel, wie in der kurzen Zeit möglich ist und es wegen der in Kriegeszeiten ohnausbleiblichen Confusionen geschehen kann, so müssen die Contributiones so egal wie möglich aufgeleget, und es dergestalt gemachet werden, dass kein Ort oder Kreis gegen den andern surchargiret wird.

8° Es muss auch deshalb denen Kaufleuten in Leipzig und anderen handelnden Städten in Sachsen sogleich dabei gesaget werden, dass keiner von ihnen in seinem Handel gestöret, sondern dass, au contraire, das Commercium, Handel und Gewerbe frei bleiben solle.

9° Hierbei aber und ausserdem muss bei der Schweresten Strafe alle Correspondance mit dem chursächsischen Hofe und mit anderen Sr. Königl. Majestät Feinden verboten werden.

10° Bei dem Kriegesdirectorio muss nicht mehr als nur Eine Kasse sein und bleiben, und was aus den sächsischen Landen überall einkommet, alles zu dieser Generalkriegeskasse zur Einnahme messen und die Ausgaben wiederum aus solcher gezahlet werden. Dieses aber wird dem Kriegesdirectorio zu erwägen und zu reguliren obliegen, ob es besser und convenabler sei, dass denen contribuirenden Unterthanen frei sei, die wegen der Magazin- und Fouragelieferungen und anderen Kriegesprästationen ertheilete Scheine gleich von der sonst zu gebenden Contribution abzuziehen und die Scheine als baar Geld anzugeben, oder aber, ob es besser sei, dass die Contribution baar zu der dort zu etablirenden Generalkriegeskasse abgeliefert und aus solcher alsdenn die geschehene Naturallieferungen wieder vergütet werden.

Dieses seind Sr. Königl. Majestät Idées wegen Einrichtung eines vorgedachten Kriegesdirectorii, darüber Sie dann in kein weiteres Detail entriren können, sondern solches alles der Dextérité Dero Etats- und dirigirenden Minister von Borcke und dessen Einsicht und geschickten Einrichtung überlassen müssen.

Friderich.

Nach dem Concept.