<413> Funcke p., nachdem dem Marquis de Valory das Précis davon gesaget worden, offeriren möchten, dass, wenn er solche durch jemanden in Ew. Excellenz oder sonst jemandes Beisein abschreiben und copiren lassen wolle, ihm solches freistehen solle, und er alsdenn solche teutsche Abschriften nach Frankreich schicken könne, um sie dorten bei der Kanzelei selbst in das Französische übersetzen zu lassen. Sonsten aber möchten Ew. Excellenz bei fernerer Publication alles dasjenige gänzlich supprimiren, was aus solcher Correspondance das ehemalige Betragen des englischen Hofes, sowie auch, was den Bestushew und russischen Hof anginge und ratione letzteren zu stark sein dörfte, da des Königs Majestät diesen noch zur Zeit ménagiren wollten; was aber den wienerschen Hof und den zu Dresden anginge, da hätten Ew. Excellenz nicht das geringste Ménagement deshalb zu haben, sondern alles zu propagiren. Welches alles mir befohlene ich dann hierdurch schuldigst ausrichte.

Da sonsten des Königs Majestät von dem Herrn von Maltzahn sich unter vorgedachten Depeschen hauptsächlich diejenige aussuchen und schicken lassen, so der von Funcke nach seiner Retour1 in Sachsen von der jetzigen Situation des russischen Hofes an den [Grafen Brühl] erstattet hat,2 welche dann nicht wenig Anecdotes enthält, und welcher insonderheit eine geheime Note von der Kaiserin Krankheit und einigen geschmiedeten Projets zur künftigen Succession beigefüget gewesen, so soll ich solches Ew. Excellenz hierbei à part zusenden, um solches sehr wohl zu asserviren und einen discreten Gebrauch davon zu machen.

Im übrigen seind des Königs Majestät noch in der Possession einer höchst importanten secreten Pièce, so Sie auch noch unter Dero eigenen Beschluss haben, nämlich den geheimen Partagetractat,3 wie nämlich Dero teutsche Provincien 1744 und 1745 unter einige Puissancen getheilet werden sollen und darin Sachsen sich nicht mehr als das magdeburgische, übrige mansfeldsche, den Saalkreis, die sämmtliche Parcellen der Lausnitz nebst Crossen stipuliret hat, welche Pièce aber Se. Königl. Majestät aus Considération und Ménagement für eine andere Puissance,4 so sich auch nicht schlechte Dépouilles dermalen ausgesuchet, gänzlich supprimiren und nichts davon transpiriren lassen, jedoch conserviren wollen.

Wegen des Benoît zu Warschau haben Se. Königl. Majestät nochmalen erinnert, Ew. Excellenz sehr zu recommandiren, damit derselbe von allen Umständen wegen der jetzigen Démarches mit Sachsen genau und umständlich au fait gesetzet und wohl instruiret werden möchte; es wollten Se. Königl. Majestät nicht zweifeln, Ew. Excellenz würden ihm bereits das mehrgedachte Précis in extenso communiciret haben,



1 Vergl. Bd. XII, 339.

2 D. d. Dresden 25. Juni.

3 Traité de partage, d. d. 18. Mai 1745. Vergl. im „Memoire raisonné sur la conduite etc.“ Pièces justificatives I. Hertzberg, Recueil etc. Bd. I, p. 28.

4 England.