<439> in Böhmen weiter auszubreiten, da der General Browne sich mit seiner Armée hinter Budin gezogen, und beide Corps sich noch zur Zeit ganz ruhig und geschlossen gegen einander gehalten haben. Ew. Excellenz wollen diese meine Digression gnädig zu condonniren geruhen.

Ich soll sonsten noch Deroselben auf allergnädigsten Befehl melden, wie Dieselbe nebst des Herrn Grafen von Finckenstein Excellenz dem von Hellen, so zu sagen posttäglich, diejenigen Argumenta wiederholen und mehrere hinzufügen möchten, warum die Republik Holland ohne ihren eigenen Verderb weder zugeben könnte, dass die principalesten protestantischen Prinzen in Teutschland, obschon unter anderem Namen als dem von der Religion, von den wienerschen und französischen Höfen affaibliret würden, noch ein Corps österreichischer oder französischer Truppen die clevischen Lande envahirete, und dass insonderheit der von Hellen denen Staaten von dem holländischen Geldern, Oberyssel und Utrecht darüber grosse Jalousie geben müsse.1 Ferner, dass der Benoit zu Warschau alles anwenden müsse, um alle Sr. Königl. Majestät präjudicirliche Entschliessungen der einen oder der anderen Partie zu hintertreiben.2

Ich habe bei dieser Gelegenheit dasjenige gelten zu machen gesuchet, was Ew. Excellenz mir von den schlechten Umständen des Benoît sowohl, als des von Hellen zu schreiben beliebet haben, da dann des Königs Majestät dem Benoît durch die ihm accordirte Reisekosten und den deshalb zu Warschau gemachten Credit geholfen zu haben vermeinet,3 dem von Hellen aber auf beiliegendes Schreiben zu antworten befohlen, dass, da der jetzige Zustand der Legationskasse keine Zulagen zu geben zuliesse, Sie ihm demnächst eine besondere Gratification von einigen tausend Thalern auf einmal geben wollten, wenn zumalen er in seiner jetzigen Commission zu reussiren bestens bedacht sein würde.

Ew. Excellenz wollen mein wiederum in der Eile etwas lang gerathenes Schreiben gnädig condonniren, da forthin mich mehrerer Kürze befleissigen werde.

Eichel.

Die sonst vor verloren gehaltene Dépêche des von Hellen haben des Königs Majestät mir gestern zugesandt, daher solche hierbei lege.

Nach der Ausfertigung.



1 Vergl. S. 432.

2 Vergl. S. 406. 423. 445.

3 Vergl. Nr. 8080.