<443> Tetschen ist über, das ein grosser Artikel, aber bei Schandau diesseits müssen die Husaren vigilanter seind, damit nichts durchkomme. Einige Tage, dass wir eher in Böhmen kommen, können viel bei der Oesterreicher gar üblen Arrangements diesem ganzen Krieg den Ausschlag geben. Adieu, ich embrassire Ihnen.

Friderich.

Nach der Ausfertigung im Herzogl. Haus- und Staatsarchiv zu Zerbst. Eigenhändig.


8103. AN DAS DEPARTEMENT DER AUSWÄRTIGEN AFFAIREN.

Podewils und Finckenstein berichten, Berlin 21. September, dass sie dem nach Constantinopel abgehenden Emissär von Rexin ein „Memoire raisonné sur la cause de la guerre présente d'Allemagne“ 1 sowie das Project zu einem Vertrage zwischen Preussen und der Pforte2 übersandt. Es schiene noch erforderlich, dass der Emissär mit ei ner förmlichen Vollmacht zum Abschluss des Vertrages versehen werde. „Nous aurions déjà pris la liberté d'en envoyer un à la signature de Votre Majesté, si nous avions été bien sûrs que cet envoyé-là se trouverait encore en Saxe et qu'il pût se faire sans le moindre risque. Nous osons donc supplier Votre Majesté de nous faire savoir Ses intentions sur ce sujet.“

Sedlitz, 23. September 1756.

Sie sollen es freilich expediren und noch citissime herschicken. Es hätte gleich geschehen können.

Mündliche Resolution. Nach Aufzeichnung des Cabinetssecretärs.


8104. AN DEN ETATSMINISTER VON BORCKE IN TORGAU.

Sedlitz, 24. September 1756.

Ich beziehe Mich zuforderst auf dasjenige, so Ich Euch vermittelst Meines Schreibens vom gestrigen Dato3 wegen der prompten und accuraten Beitreibung derer sächsischen Revenus bekannt gemachet habe, und welchergestalt Ihr Euch zu nehmen habet, dass die Prästanda aus denen Kreis- und andern Kassen richtig eingehen müssen. Ich habe Euch auch zugleich bekannt gemachet, wie alle nunmehro zu der Kasse des Feldkriegesdirectorii eingehende Gelder nunmehro hauptsächlich zu Anschaffung der Fourage vor die Armée verwandt werden müssten, ausser einer Summa von ohngefähr 200,000 Thaler, so hiernächst zur Verpflegung derer Trappen bleiben müssten. Nachdem Ich aber einen näheren Calcul desfalls gezogen und finde, dass nachstehende Posten von denen sächsischen Revenus aus der Kasse des Feldkriegesdirectorii zur Verpflegung derer Truppen werden ausgezahlet werden müssen, nämlich:



1 Vergl, S. 396.

2 Vergl. Bd. XI, 23.

3 Der Erlass vom 23. September enthält nur Details.