<501> einige 100,000 Thaler1 anbetrifft, da überlasse Ich Euch lediglich, es darunter zu machen, wie Ihr es am besten und convenablesten finden werdet, und ob Ihr solches in oder nach der Messe allererst thun wollet, indem Mir solches alles einerlei ist, wenn Ihr darunter nur den von Mir intendirten Zweck hiemächst erreichet.

Ich will auch das von Euch verlangte Commando von 50 Mann accordiren und habe in anliegender Ordre an den Obristlieutenant von Tettenborn befohlen,2 solches währender Zeit der Messe, wenn Ihr es verlangen werdet, dahin marschiren zu lassen.

Anlangend die übrigen Punkte in Eurer Anfrage, da dienet Euch überhaupt zu Eurer Direction, dass vorjetzo nothwendig Geld in der Kasse des Feldkriegesdirectorii zusammengebracht werden und der Michaelistermin vorerst das beste dabei wird thun müssen, da dann das mehreste Geld, so einkommet, bis auf die 250,000 Thaler, so nach Meiner Euch bekannten Intention3 quartaliter zu Bezahlung der Truppen ausgesetzet worden, zum Ankauf der Fourage lediglich angewandt werden müssen. Nach diesem Principio nun kann die Vergütigung derjenigen Fourage und was sonsten zur Armée vorhin geliefert worden, nebst der vorhin geschehenen Schäden, Excesse und dergleichen nicht jetzo sogleich in dem ersteren und Michaelistermin geschehen, sondern es muss solche vielmehr bis zu den künftigen Terminen oder Quartalen ausgesetzet stehen, inzwischen aber darüber gehörig liquidiret werden, immaassen Meine Intention ist und bleibet, dass denen Orten und Leuten, so geliefert oder Schaden gelitten haben, nach aller Billigkeit Vergütigung geschehen soll; nur kann solches nicht gleich bei dem ersten Termin geschehen, sondern muss bis auf die Weihnachten fällige Steuern ausgesetzet und alsdann der Anfang mit deren Bezahlung gemachet werden.

Anlangend die Steuerschulden,4 da müssen vor diesesmal auf der Messe nur denen brandenburgischen oder preussischen Unterthanen die Interessen von ihren Capitalien, und sonsten weiter nichts bezahlet werden, wegen aller anderen Steuercapitalieninteressenten5 aber muss es noch bleiben, bis man hiernächst mit denenselben hierüber conveniret sein wird.

Was die in dem 5. Articul Eurer Anfrage berührte Apanagegelder, sowie auch die in dem 6. Punkt enthaltene Anfrage wegen derer Besoldungen anbetrifft, da müssen solche vor der Hand sistiret werden, zumalen da, soviel erstere anbetrifft, darüber noch ein Arrangement zuforderst getroffen werden muss.

Angehend den 7. Punkt Eurer Anfrage, da müssen die Accisepachten, ratione des ersten Termins, die ganze Summa vom ersten Quartal bezahlen, bei andern Terminen aber soll denenselben gelegentlich eine billige Remission widerfahren.



1 Vergl. S. 460.

2 D. d. Lobositz 6. October.

3 Vergl. S. 444.

4 Vergl. Bd. X, 537.

5 Vergl. S. 444.