7721. AN DEN GENERALMAJOR VON QUADT IN HAMM.

[Potsdam, 17. Juli 1756.]89-5

Ich befehle hierdurch nunmehro, dass Ihr nach Ablauf von sechs Tagen, von dem Tage an zu rechnen, da Euch diese Meine Ordre zugekommen sein wird, mit Eurem unterhabenden Regiment ganz complet und mit gedoppelten Uebercompleten, auch mit der völligen Feldequipage, auch Bäcker-, Pack- und Wagenknechte und allem, was sich sonst gehöret, aufbrechen und nach dem Halberstädtschen marschiren [sollet], allwo das Regiment seine Quartiere nebst dem Regiment von Wied, so auch dahin kommet, nehmen soll. Auf den Marsch müsset Ihr nebst den Knobloch'schen und Neu-Wied'schen Regimentern die daselbst ausgeschriebene Anzahl von Artillerie- und Proviantpferden mitnehmen, und wird Euch übrigens der Generalmajor von Retzow bekannt machen, wie es solcher wegen sowohl als wegen des Marsches<90> des Regiments weiter gehalten werden soll. Ihr habt Euch also darnach zu achten und alles erforderliche hiernach sogleich weiter einzurichten. Was die Mannschaft des Regiments, so unter 20 Jahren seind, anbetrifft, da müsset Ihr solche mitnehmen; wenn aber das Regiment im Halberstädtschen angekommen sein wird, sodann die Ausländer davon nach Magdeburg schicken und allda an das Gouvernement abliefern lassen, Mir aber die Liste davon einsenden; wo Ich selbige inzwischen apart verpflegen lassen werde, bis das Regiment solche hiernächst wieder bekommen kann, inzwischen letzteres an Mannschaft und Uebercompleten complet bleiben muss.

Friderich.

Nach dem Concept.



89-5 Vergl. Nr. 7720. Es liegt nur die Ordre für Quadt vor. Entsprechende Befehle werden an Knobloch und Prinz Wied ergangen sein. Vergl. Bd. XII, 434.