7807. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Potsdam, 6. August 1756.

Ich habe sogleich die Ehre, Ew. Excellenz gestriges gnädiges Schreiben zu erhalten, und diene darauf zur gehorsamsten Antwort, dass die Zeit mir gestern nicht zugeben wollen, schuldigst zu melden, wie des Königs Majestät mir den gestern remittirten Bericht von Ew. Excellenz,177-1 ohne etwas weiter deshalb zu sagen, zugestehet haben, als nur allein, dass da vermuthlich der Herr Mitchell wegen seiner mit dem Courier erhaltenen Depeschen des Königs Majestät Selbst zu sprechen verlangen würde,177-2 Sie alsdenn deshalb, als morgen, wohl Selbst auf einen Tag nach Berlin gehen dörften. Wobei Sie mich gefraget, ob ich Ew. Excellenz wegen der an den Marquis de Valory zu thuenden Communication der letzteren an den von Klinggräffen gesandten Dépêche schon geschrieben hätte, und als ich solches bejahet, es dabei bewenden lassen, ohne etwas weiter darauf zu sagen. Bei welchem Umstände dann, und da des Königs Majestät morgen aller Vermuthung nach in Berlin sein werden, zu Ew. Excellenz Einsicht ich überlasse, ob es nicht sicherer sein dörfte, dem Marquis de Valory entweder heute Nachmittag oder auch morgen vor Sr. Königl. Majestät Ankunft einige Eröffnung von der Dépêche an den von Klinggräffen zu thun und ihm solche vorerst vorzulesen,177-3 auf dass, falls des Königs Majestät ihn etwa deshalb besprechen möchten, er solche nicht ganz ignorire; ob ihm alsdenn schriftliche Communication zu thun, darüber dörften Ew. Excellenz sodann bei Sr. Königl. Majestät Ankunft zu Berlin mündlich anzufragen alle Gelegenheit haben.

Nach der Anlage wird mit Absendung derer Estafettes von Baruth fleissig continuiret,177-4 welchen Canal wohl niemand anders als der von Bülow oder der Graf Gronsfeld eröffnet hat, die sich wohl vorhin dergleichen bedienet haben, nie aber der Graf Puebla.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.



177-1 Bericht des Grafen Podewils, Berlin 4. August, über die Mittheilung des Berichts Klinggräffen's vom 27. Juli an Mitchell und Valory. Die Meldung trägt von Podewils Hand den Vermerk „ohne Resolution von Sr. Königl. Majestät zurückgekommen den 5. August 1756“ .

177-2 Vergl. Nr. 7819.

177-3 Vergl. S. 176.

177-4 Vergl. S. 176.