8121. AN DEN ETATSMINISTER VON BORCKE IN TORGAU.

Hauptquartier Gross-Sedlitz, 26. September 1756.

Nachdem Ich Euch vermittelst Meiner beiden letzteren Schreiben459-1 bereits bekannt gemachet habe, wie sehr es pressiret, dass das Feldkriegesdirectorium ein ordentliches Arrangement wegen der aus Sachsen zu ziehenden Hebungen und Revenus mache und mit Ernst und Fleiss zur Sache thue, damit zuforderst der sogenannte Michaelistermin ordentlich eingehen und die Steuern gehörig bezahlet werden müssen, so kann Ich nicht umhin, solches hierdurch gegen Euch nochmalen zu wiederholen, auch zugleich anzuführen, dass, da es scheinet, als ob es darunter noch an der guten Ordnung und Einrichtung fehle und die Membra des Feldkriegesdirectorii sich bishero nur daran begnüget haben, von einer Kasse zur andern zu reisen und taliter qualiter eine Abrechnung zu halten, auch was sie an Geldern finden und was ihnen gegeben werden wollen, mit sich nach Torgau nehmen, dieses aber auf die Länge von keinem sonderlichen Success sein wird, also es nothwendig sein dörfte, dass Ihr die Vorgesetzte derer Kreiser sämmtlich auf einen kurzen und gewissen Termin nacher Torgau bescheidet und ihnen daselbst die Propositions thut, dass bei jetziger Situation derer Umstände es nicht anders sein könne, dass die Kassen ad interim vor Meine Rechnung administriret werden müssten, bis hiernächst sich die jetzige Troublen und Umstände wiederum geändert und geleget haben würden, also auch ein jeder von ihnen darunter aufrichtig und redlich zu Werke gehen, vor die Richtigkeit derer Kassen und vor das richtige Einkommen derer Revenus sorgen und davor stehen müsse, dass alles<460> zur gesetzten Zeit einkomme und beigetrieben, auch zur Hauptkasse nach Torgau abgeliefert werden müsse, entstehenden Falles man nicht anders könnte, als wegen der zurückbleibenden Gelder sich an die Kreisräthe und Vorgesetzte derer Kreiser zu halten und dasjenige, was deshalb zurückbliebe, von ihnen beizutreiben. Bei welcher Gelegenheit Ihr dann auch dasjenige bei denenselben geltend machen könnet, was Ich vorhin zum Faveur der hiesigen Lande gegen Euch declariret habe, dass Ich vor der Hand eine geringere Einnahme an Imposten begehre, als solche von dem Lande sonsten aufgebracht werden müssen;460-1 dabei Ihr dann auf die Catastra, Rechnungen und dergleichen zu insistiren habet, auf dass nur zuforderst ein Fundament der Einnahme reguliret und ausgemachet werde, nach welchem dann weiter verfahren und alles beigeschaffet werden müsse.

Was die Remissiones anlanget, so diejenigen [haben sollen], welche mit Märschen und Lieferungen zur Subsistance vor die Armée vor andern beschweret worden, da bleibet es zwar dabei, dass Ich denenselben die ganz billige Remissiones lasse und sie darunter von denen andern mit übertragen werden müssen; es muss aber auch zur Sache gethan und sodann der Ueberschlag gemachet werden, wie und welchergestalt diese Remissiones ertheilet und repartiret werden.

Ihr habt in Eurem letztern Bericht unter andern mit angeführet, wie es Euch bis dato noch an Zwangsmitteln fehle, um die renitirende und in Abführung ihrer Prästationen zurückbleibende zu ihrer Schuldigkeit und zum gebührenden Abtrag anzuhalten. Nun leiden es zwar jetzo die Umstände nicht, dass Ich Euch ein oder andere Escadron Husaren oder auch etwas an Infanterie anweisen könnte, um die zurückbleibende und renitirende durch militärische Execution dazu zu bringen. Dieses aber könnet Ihr denenselben intimiren, dass, da ein guter Theil der Armée ohnfehlbar die Winterquartiere in denen hiesigen Landen bekommen und darin verleget werden würde, es also denenjenigen sehr schwer zur Last fallen würde, die alsdann mit ihren Prästationen zurückgeblieben wären, da sie sodann nicht nur die schwereste Execution, sondern, dass auch dem Befinden nach sie ex propriis es gedoppelt zu erlegen hätten, zu gewärtigen haben würden. Wobei Ihr ausserdem noch zu überlegen habet, ob nicht die Stadt oder Kaufmannschaft zu Leipzig den Vorschuss wegen der entferntesten Kreiser ratione der Contribution und andern thun, der oder denenselben aber demnächst der Regress gegen die eigentliche Debitores gegeben, ihnen auch alsdann gegen solche nach Zeit und Umständen geholfen werden könne.

Alles dieses müsset Ihr in gehörige Ueberlegung, zugleich aber auch in die wirkliche Arbeit ziehen und nunmehro Eure beständige Arbeit und Fleiss sein lassen, die Gelder zur Kasse beizuschaffen, maassen nicht nur der Euch vorgestern460-2 bekannt gemachte Etat wegen<461> Verpflegung und Bezahlung der Truppen richtig gehalten werden und wenigstens jedesmal ein Monat pro rata an dem Betrage dieses Etats vorräthig sein muss, damit die Truppen allemal auf einen Monat voraus Verpflegung richtig empfangen können, sondern Ihr habt auch darauf zu rechnen und mit allen Kräften darauf zu arbeiten, dass zwischen hier und gegen künftige Weihnachten wenigstens eine Summa von 1,200,000 Thaler zu Ankaufung der Fourage und dergleichen Nothwendigkeiten baar vorräthig sei und dazu verwandt werden könne. Wornach Ihr Euch zu achten und genau zu richten habet.

Friderich.

P. S.

Auch mache Ich Euch hierdurch annoch bekannt, dass Ihr am besten thun werdet, wenn Ihr selbst auf einige wenige Tage nach Dresden gehet, um daselbst mit denen Leuten, so denen Kassen vorstehen, sowie auch mit dem Euch schon genannten von Nischwitz461-1 zu sprechen, die Kassen zu epluchiren und ein richtiges Fundament der Einnahme und was dahin gehöret, auszumachen. Worauf Meine Meinung ist, dass Ihr alsdann Selbst nach Leipzig gehet und mit denen dortigen Kaufleuten negociiret, damit selbige auf den Michaelistermin ein Avanzo von wenigstens 1,200,000 Thaler thun, dafür Ich ihnen dann wohl ein Bénéfice von 1 Procent Douceur accordiren will, welches Mir dann auch vor die kurze Zeit, da doch alsdenn der Michaelistermin einkommen muss und sie die Gelder wiederum erhalten, ein beträchtliches Bénéfice zu sein scheinet. Ihr sollet also solches alles bestens in die Wege zu richten suchen, auf dass die Kassen einmal in Vorrath und die Sachen nachher in Train kommen.

Nach dem Concept.



459-1 D. d. 23. und 24. September. Vergl. Nr. 8104.

460-1 Vergl. S. 303.

460-2 In der Vorlage verschrieben: gestern. Vergl. Nr. 8104.

461-1 Vergl. Nr. 8120.