8160. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Lobositz, 6. October 1756.

Ew. Excellenz soll auf special allergnädigsten Befehl Sr. Königl. Majestät melden, wie Dieselbe sofort veranstalten möchten, damit zuforderst das Précis von denen Brühl'schen Negociationen gegen Se. Königl. Majestät, ferner ein Extract von dem Partagetractat491-5 und denen sächsischen Negociationen,491-6 um solchen revivisciren zu machen, desgleichen aus der Flemming'schen Dépêche von dem Entretien, so der Graf Flemming mit dem Grafen von Kaunitz über die erstere Declaration [gehabt],491-7 so der Herr von Klinggräffen der Kaiserin thun müssen, und was vor Ruses der Graf Kaunitz gebrauchet, um Sr. Königl. Majestät friedsame Intention zu eludiren und Dieselbe à bout zu poussiren, mit der Kaiserin zu brechen, verbotenus drucken zu lassen491-8 und dabei das Public zu versichern, dass alles solches Extracte aus ganz authentiquen [Piècen] wären, davon man die ganzen Dépêches in Händen habe und sich reservire, solche dem Befinden nach in extenso<492> drucken zu lassen, davon man aber gedachtem Publico inzwischen nur ein Échantillon geben wollen, um solches über die Conduite, so Se. Königl. Majestät bei so bewandten Umständen gehalten, urtheilen zu lassen. Von welchem bald zu druckenden Extract Ew. Excellenz dann mit dem fordersamsten an jeden von Sr. Königl. Majestät Ministern einige Exemplaria zusenden, auch solche denen zu Berlin befindlichen auswärtigen Ministern communiciren und sonsten damit nicht weiter zurückhalten lassen möchten, bis hiernächst das weitere erfolgen könne.492-1

Im übrigen haben des Königs Majestät annoch befohlen, Ew. Excellenz zu melden, wie Dieselbe in Dero Entretiens mit dem Marquis de Valory demselben die Reflexion glissiren möchten, mit was vor Billigkeit der französische Hof von Sr. Königl. Majestät fordern könne, dass, da der sächsische Hof Partagetractate [gemachet], solche bei aller Gelegenheit zu renouvelliren suchete und, was nur möglich wäre, gethan hätte, um seine böse Absichten gegen des Königs Majestät gelten zu machen, Dieselbe dennoch alles dergleichen ruhig ansehen, nichts thun, sondern Sich gleichsam Hände und Füsse binden lassen sollten, um einem solchen heimtückischen Feinde à discrétion zu bleiben; welches von Seiten Frankreichs vor den einen Theil alles, vor den andern aber nichts gefordert wäre.

Des Königs Majestät Hessen schliesslichen Ew. Excellenz nochmalen recommandiren, fernerhin, wie zu Dero besonderen Satisfaction bisher geschehen, fleissig und mit der grössesten Attention darauf zu arbeiten, um Sr. Königl. Majestät auswärtige Minister überall über alles vorfallende zu instruiren, solche wohl au fait zu setzen, und alle Gründe und Argumente zu suppeditiren, um denen höchst malitieusen und öfters sehr groben und ungereimten Erfindungen und Verdrehungen von Deroselben Feinden begegnen zu können, auch dass Ew. Excellenz solches nur sogleich auf Specialbefehl ausfertigen lassen und darunter die Kanzelei in der Arbeit gar nicht schonen, noch menagiren möchten; denn jetzo die Zeit wäre, da alles sich rühren müsste, des Königs Majestät aber ohnmöglich Selbst die erforderliche Attention darauf wenden könnten, da Sie Dero hauptsächlichste Attention und Bemühung auf Dero militärische Occupationes richten müssten. Welches alles ich dann zufolge Sr. Königl. Majestät speciellen Ordre Ew. Excellenz melden sollen.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.

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491-5 Vergl. S. 413.

491-6 Vergl. S. 307—309.

491-7 Vergl. S. 346.

491-8 Sic. Anakoluth.

492-1 Ueber die Vollendung des „Memoire raisonné sur la conduite des cours de Vienne et de Saxe etc.“ vergl. S. 510 Anm. 2.