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8651. AN DEN ETATSMINISTER VON BORCKE IN TORGAU.

Dresden, 24. Februar 1757.

Ich habe Euch vorhin schon Meine Intention bekannt gemachet,1 dass diejenigen Güter, so dem hannoverschen Kammerpräsidenten Baron von Münchhausen, desgleichen dem in London sich aufhaltenden hannoverschen Minister von Münchhausen im Sächsischen und Thüringischen eigenbehörig sein, bei denen jetzigen Umständen, so viel als immer möglich ist, bei der Contribution und insonderheit bei denen Extraordinariis menagiret und übersehen werden sollen, so dass selbige zum höchsten an Steuern und dergleichen mehr nicht ein mehreres entrichten, als sie sonsten vor dem Einmarsch Meiner Armée in Sachsen entrichtet haben. Da Mir aber von guter Hand die Nachricht zugekommen,2 wie ermeldete Minister sich beklagen wollen, als ob Meiner Intention darunter kein Genüge geschehen sei, so muthmaasse Ich zwar, dass dergleichen Klagen bei ihnen von deren Beamten oder Wirthschaftern ungegründet angebracht worden, um dadurch vielleicht von ihnen nur um so stärkere Remissiones zu erhalten; inzwischen habe Ich Euch dennoch davon benachrichtigen und Meine Willensmeinung hier nochmals wiederholen wollen, dass Ihr darauf Attention haben und es auf eine gute Art so einrichten sollet, damit vorgedachte denen von Münchhausen zustehende Güter nach aller Möglichkeit menagiret werden, als worauf Ihr selbst zu sehen und die Hand zu halten habet, dass es auf eine gute Art und mit Effect in allen Stücken geschehen müsse, ohne dass übel intentionirte Leute davon öffentlich einen üblen Gebrauch machen können. Ihr habt Euch hiernach zu achten.

Friderich.

Nach dem Concept.


8652. AN DEN GENERALLIEUTENANT PRINZ MORITZ VON ANHALT-DESSAU IN DRESDEN.

Dresden, 24. Februar 1757.

Durchlauchtiger Fürst, freundlich lieber Vetter. Weilen Ich resolviret habe, dass die sämmtlichen sächsischen Officiers, so sich als Kriegesgefangene vorhin reversiret haben, sonder Unterscheid, sie mögen von was Charakter oder Umständen seind, wie sie wollen, bloss und allein die sächsischen Generals davon ausgenommen, binnen einer Zeit zwischen hier und 14 Tage nach einem von den folgenden vier Orten, nämlich 1) Eisleben, 2) Lübben, 3) Guben, 4) Wittenberg, gehen und sich allda sodann beständig aufhalten, auch sonder Meine speciale schriftliche Permission von dar nicht rühren, noch weggehen sollen, so mache Ich Ew. Liebden solches hierdurch bekannt, damit Dieselbe, weil Sie die beste Nachricht3 von diesen kriegesgefangenen sächsischen



1 Vergl. Bd. XIII, 386.

2 Vergl. Nr. 8634 S. 292.

3 Vergl. Bd. XIII, 580.