8532. AN DEN GENERALLIEUTENANT VON PIRCH AUF DEM KÖNIGSTEIN.207-3

Dresden, 18. Januar 1757.

Es ist Mir dessen Schreiben vom 14. dieses richtig eingeliefert worden, aus welchem Ich dann mit mehrern ersehen habe, was derselbe auf die ihm von Meinem Generalmajor Freiherrn von Wylich geschehene Intimation, dass von dortiger Festung keine weitere Beurlaubte, noch<208> commandirte Leute zu Dresden und anderer Orten weiter admittiret noch einpassiret werden konnten, bei Mir vorstellen wollen. Demselben ist bekannt und wird er sich zurück erinnern, wie Ich bisher allen Glimpf wegen derer von dem Königstein anhero ein- und auspassirten Leute gebrauchet und was die wegen des Königstein getroffene Neutralitätsconvention angehet,208-1 eher mehr als zu wenig geschehen lassen. Ich bin auch von des Herrn Generals Candeur und Droiture völlig versichert, dass derselbe, so viel an ihm ist, nichts thun, noch einmal conniviren werde, was wider solche Neutralität laufen könne. Ich kann hergegen aber auch demselben nicht verhalten, wie Ich seit kurzem ganz überzeugende Beweisthümer zu eignen Händen bekommen habe, woraus klar am Tage lieget, wie nicht alle diejenigen, so unter dessen Commando sich auf dem Königstein befinden, von gleicher aufrichtiger Gesinnung seind, und dass vielmehr von ein und anderm eine Correspondance geführet worden, die so wenig erlaubet als Mir anständig sein kann; dannenhero Mich solches bewogen hat, diese üble Procédés einzuschränken, mithin zu verbieten, dass so wenig Officiers als andere Beurlaubte noch dergleichen weiter hiesiger Orten aus- noch einpassiren müssen. Es wird also der Herr General wohl thun, seine Disposition dergestalt zu machen, dass dergleichen Ab- und Zugehen von dem Königstein hieher gänzlich aufhöre, anderergestalt, da jemand davon hier betreten werden sollte, derselbe ohnfehlbar angehalten und arretiret werden wird.

Friderich.

Nach dem Concept.



207-3 Vergl. Nr. 8420.

208-1 Vergl. Bd. XIII, 559.