<134>selbe zum wahren Besten der seiner Vorsorge anvertrauten guten Stadt Nürnberg die verlangte exacte Neutralität bei jetzigem Kriege annehmen und observiren oder aber durch das Gegentheil sich exponiren wolle, in Verfolg der Zeit und vielleicht im Kurzen seinen darunter anlaufenden Entschluss sehr zu bereuen.

Friderich.

Nach Abschrift der Cabinetskanzlei.


9053. AN DEN MAGISTRAT DER FREIEN REICHSSTADT NÜRNBERG.

Im Lager bei Prag, 6. Juni 1757.

P. S.1

Nachdem auch Se. Königl. Majestät dasjenige Schreiben vom 1. dieses so Ein Wohlgedachter Edler Magistrat an Höchstdieselbe durch den damit exprès abgeschickten Obristlieutenant von Imbof einsenden und überreichen lassen, erhalten und dessen Einhalt mit mehreren ersehen haben, so beziehen Dieselbe Sich zuvorderst auf dasjenige, so Sie Einem Edlen Magistrat bereits in Dero Schreiben2 geantwortet haben. Demnächst aber und da Se. Königl. Majestät allemal zum höchsten geneiget seind, ermeldetem Magistrat und der guten freien Reichsstadt Nürnberg allemal die nur möglichste Marquen von Dero gnädigsten Neigung und Propension zu geben und dieselbe ausser Verdruss zu halten, so weit es sonsten nur sonder Dero eigenem Präjudiz geschehen kann, als haben Se. Königl. Majestät Sich auf eine solche Art gegen erwähneten Obristlieutenant von Imhof mündlich expliciret, dass hoffentlich Ein Edler Magistrat davon zufrieden sein und sich gänzlich beruhigen wird.3 Wovon mehrgedachter Obristlieutenant hoffentlich seinen fidelen Rapport zu erstatten nicht unterlassen wird, und in Conformité dessen Se. Königl. Majestät auch Dero Obristlieutenant von Mayr4 instruiret haben.

Was diejenigen Personen aus der Stadt Nürnberg anlanget, so der Obristlieutenant von Mayr arretiren müssen und um deren Erlassung ermeldeter Magistrat sollicitirt, so hat es eigentlich die Bewandniss damit, dass da Ein Edler Magistrat sich vor einiger Zeit durch einen dort subsistirten österreichischen Minister induciren lassen, einen gewissen in Sr. Königl. Majestät Diensten stehenden Capitän, namens von Meyer, der sich zu Nürnberg als ein daselbst durchreisender aufgehalten, auf eine ganz widerrechtliche und wider Sr. Königl. Majestät Dignité anlaufende Weise zu arretiren und endlich sogar an gedachten österreichischen Minister zu extradiren, der solchen heimlich und des Nachts von dort weg und nach dem Oesterreichischen schleppen lassen,



1 P. S. zu dem vorangehenden Schreiben. Nr. 9052.

2 Nr. 9052.

3 Ueber diese mündlich ertheiltert Versicherungen an Imhof vergl. den Erlass an den Oberstlieutenant von Mayr vom 6. Juni. Nr. 9054.

4 Vergl. Nr. 9054.