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9073. RELATION.1

Aus dem Lager des Herzogs von Bevern Durchlaucht bei Neschkareditz, zwischen Kuttenberg und Neuhof, den 7. Juni 1757.

Nachdem des Generallieutenant Herzog von Bevern Durchlaucht zufolge erhaltener Ordre den 5. dieses Monats den Marsch mit Dero Corps d'armée von Kolin angetreten, um das starke Corps ungarischer Truppen, so unter dem Commando des General Nadasdy auf der grossen Anhöhe bei der Johanniskapelle stehen geblieben, von dar zu delogiren und zurückzutreiben,2 so haben diese so wenig ihren zuerst gehabten Posten bei der Johanniskapelle, als auch hiernächst die ungemein vortheilhaften Anhöhen bei Gang zu behaupten sich unterstanden, sondern seind vielmehr sowohl von der Höhe der Johanniskapelle, als auch von denen dreien Bergen bei Gang und zugleich aus der Stadt Kuttenberg völlig delogiret worden. Der ganze Verlust, welchen des Herzogs von Bevern Durchlaucht bei dieser Affaire gehabt, bestehet aus einem Husaren todt und 2 Dragoner und 10 Husaren blessiret. Dahergegen von dem Feinde über 150 Mann niedergehauen und blessiret, auch 73 Gefangene gemachet worden, welche des Herzogs Durchlaucht gestern nach der Grossen Armee abgeschicket haben. Unter denen Todten vom Feinde ist ein Rittmeister nebst einigen Officiers, deren Namen aber unbekannt geblieben. Die feindliche Generals, so hierbei commandiret haben, sollen gewesen sein Nadasdy, Morocz, Beck, Rudolf Palffy, Esterhazy und Hadik. Des Herzogs Durchlaucht haben bei dieser Gelegenheit zwei Depots von Fourage und Vivres, so der Feind zu Kuttenberg und Neuhof gehabt, bekommen. Durch das Lager, so Dieselbe allhier genommen, ist der Generalfeldmarschall Leopold Daun obligiret worden, sein festes und



1 Die Relation wurde am 9. Juni von Eichel an den Minister Finckenstein gesandt. Eichel schreibt: „Einliegendes Blättchen von des Herzogs von Bevern letzteren Expeditionen übersende auf Befehl Sr. Königl. Majestät, um solches public zu machen und denen königlichen Ministres davon einige Communication zu thun, sonderlich nach dem Reiche, und habe Se. Königl. Majestät dabei erinnert, wie es gut und nöthig sein werde, dass dergleichen Sachen nicht bloss in denen berliner teutschen und französischen Zeitungen kommen, als die nicht weit genug herauskommen, sondern dass dergleichen Articuls, und zwar sonder einigen Commentaire, auch in denen holländischen, französischen, insonderheit leydenschen und utrechtschen und in denen teutschen altonaer Zeitungen gebracht werden müssten, wenn auch deshalb denen Verlegern einiges Douceur aus der Legationskasse gegeben würde.“ Die Relation wurde am 14. Juni den Gesandten zugeschickt, an Hellen mit dem Befehl, sie in die holländischen Zeitungen, besonders die leydener und utrechter, einsetzen zu lassen. In den „Berlinischen Nachrichten“ erschien sie in Nr. 71 am 14. Juni.

2 Vergl. S. 114. 120. 127. 137. 138.