<247> sonsten, desgleichen über die Augmentation der Euch gestern bekannt gemachten 5,000 Mann Landmilice1 und überhaupt über dortige Festungen und alle Militärsachen und Arrangements zu übertragen, wie Ich denn auch die dortigen Landräthe in allen Militärsachen an ihn verwiesen und ihm aufgegeben habe, denenselben das nöthige darin aufzutragen, welchem sie dann prompte nachleben müssten. Ihr also Eures Orts habt Euch nebst der dortigen Krieges- und Domänenkammer gleichfalls darnach zu achten und Euch nach dessen Verordnungen in Militärsachen zu richten. Es verstehet sich übrigens auch von selbst, dass, wann er einige ohnumgängliche Reisen in Militär- und andern Sachen, so zur Defension nöthig sein, zu thun hat, ihm dazu jedesmal der freie Vorspann vom Lande gegeben werden müsse. Ich bin Euer wohlaffectionirter König.

Friderich.

Nach einer Abschrift in den Ministerialakten.


9202. AN DEN GEHEIMEN KRIEGSRATH EICHEL IN LEITMERITZ.

Der Generallieutenant La Motte meldet, Minden 10. Juli, dass er auf die Nachricht, die Franzosen hätten bei Beverungen zwei Schiffbrücken über die Weser geschlagen, dem Herzog von Cumberland erklärt habe, er werde, falls die Franzosen die Weser überschritten, nach Magdeburg marschiren.2

[Leitmeritz. 14. Juli 1757.]3

Dieselbige Antwort, so er heute gekriegt hat,4 mit dem Zusatz, dass wann der Duc de Cumberland die Franzosen auf den Hals gehen will, so sollen meine Truppen mit darbei seind; will er aber nicht schlagen, wann die Franzosen über der Weser kommen, so marschiret er5 nach Magdeburg.

Friderich.

Eigenhändige Weisung für die Antwort; in dorso des Berichts.


9203. AU DUC RÉGNANT DE SAXE-GOTHA A GOTHA.

Leitmeritz, 14 juillet 1757.

Monsieur mon Cousin. Je viens de recevoir la lettre qu'il a plu à Votre Altesse de me faire le 4 de ce mois, et bien loin de trouver à redire à la demande qu'Elle veut bien me faire en faveur du sieur de Lyncker,6 Elle peut être assurée que je saisirai volontiers cette occasion



1 Vergl. Nr. 9199-

2 Vergl. S. 237. 238. 239.

3 Das Datum nach einem Vermerk von Eichel; wohl irrthümlich spricht La Motte in seiner Antwort, in einem nachträglichen Zusatz, von „13. Juli.“

4 Diese Hindeutung muss sich auf das Schreiben an den Herzog von Cumberland vom 12. Juli (Nr. 9193) beziehen, welches vielleicht am 14. erst unterzeichnet, jedenfalls an diesem Tage erst abgesandt worden ist. Der Herzog und La Motte bemerken beide in ihren Antworten, dass mit dem königlichen Befehle an La Motte zugleich als Anlage das Schreiben an den Herzog vom 12. angekommen und am 18. von La Motte dem Herzoge zugestellt worden sei.

5 La Motte.

6 Das Schreiben des Herzogs liegt nicht vor. Der churmainzische Geheimrath von Lyncker war zur Sicherheit der der Stadt Erfurt auferlegten Contribution von den Preussen in Haft genommen worden.